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Klinik und Chirurg wegen PIP verurteilt

Die französische Firma PIP, wegen minderwertiger Brustimplantate in die Schlagzeilen geraten, stand Anfang Februar 2012 im Mittelpunkt eines Prozesses in Madrid. Eine Klinik sowie ein spanischer Chirurg sind in Madrid erstmals zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt worden. Der Chirurg und die Klinik müssen einer Patientin einen Betrag von etwa 7500 Euro zahlen, da sie sie vor der Operation nicht entsprechend über die Risiken des Eingriffs und seiner möglichen Folgen informiert hatten.

Weltweit sind im Laufe der vergangenen Jahre mehreren Hunderttausend Frauen die minderwertigen Implantate der Firma PIP, bei denen statt medizinischem Silikon minderwertiges Industriesilikon verwendet wurde, eingesetzt worden. Wenn diese Implantate reißen, kann es zu Entzündungen im Körper kommen. Zudem stehen PIP-Kissen im Verdacht stehen, Krebs auszulösen.
Auch in Deutschland sollen etwa 10 000 Frauen Silikonkissen der Firma PIP eingepflanzt worden sein. Im Falle einer medizinischen Indikation, werden die Kosten für die Entfernung und den Ersatz neuer Implantate i.d.R. von den Kassen übernommen. Frauen, die sich aus Schönheitsgründen Brustimplantate haben einsetzen lassen, müssen wohl auf den Kosten sitzen bleiben. Es muss jedoch betont werden, dass viele Kliniken niemals Brustimplantate der Firma PIP verwendet haben. Frauen, die eine Brustvergrößerung in Nürnberg, Hamburg oder anderen Städten Deutschlands planen, wird empfohlen, ihren Arzt direkt auf PIP anzusprechen.

Das Madrider Gericht verurteilte die Klinik und den Chirurgen jedoch nicht, weil sie minderwertige Implantate der Firma PIP verwendeten, sondern weil sie ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen seien. Die Frau sei nicht umfassend über die Risiken informiert worden. Zudem sei verschwiegen worden, dass es generell zu Rissen in Brustimplantaten kommen kann. Zu solchen Rissen kann es beim Einsetzen von Implantaten immer kommen. Ärzte sind vor einem solchen Eingriff verpflichtet, ihre Patienten über sämtliche, etwaigen Risiken bei einem Eingriff zu informieren.

Der betroffenen Frau des Madrider Prozesses waren im April 2001 Brustimplantate eingepflanzt worden, von denen eines 2008 riss. Erst im März 2010 wurden PIP Implantate aus Frankreich verboten. Bei dem Urteil handelt es sich keineswegs um einen ersten Erfolg gegen PIP. Der Fall geriet in die Schlagzeilen, weil es sich um PIP Implantate handelte, deren Risiko bei Rissen ungleich höher ist, als das bei gewöhnlichen Implantaten der Fall ist. Weltweit empfahlen mittlerweile viele Behörden Frauen, bei denen PIP Implantate verwendet wurden, sich die Implantate wieder entfernen zu lassen.

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