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Regierungsrat fordert Neubeurteilung der Erdbebensicherheit beim AKW Fessenheim

Der Kanton Basel-Stadt hat die Ergebnisse der französischen Stresstests zum AKW Fessenheim untersucht. Die Resultate zeigen eindeutig, dass die Kühlmittel- und Stromversorgung im heutigen Zustand bei einem Erdbeben und/oder einer Überflutung versagen könnten. Dies hätte zur Folge, dass innert weniger Stunden eine Kernschmelze eintritt. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt ist erstaunt, dass die französische Aufsichtsbehörde (ASN) trotz den festgestellten Mängeln und den noch vielen offenen Fragen keine Stilllegung des Betriebs anordnet. Er fordert eine Neubeurteilung der Erdbebensicherheit.

Als Reaktion auf die atomare Katastrophe von Fukushima hatte der Europäische Rat vor rund einem Jahr eine umfassende Untersuchung der 143 Atomkraftwerke der EU-Mitgliedstaaten veranlasst. Der Bereich Gesundheitsschutz des Gesundheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt hat nun die Ergebnisse dieser sogenannten Stresstests bezüglich dem AKW Fessenheim geprüft. Die Analyse zeigt, dass die Betreiberin des AKW Fessenheim, die Electricité de France (EDF), grundsätzlich in allen von ihr betriebenen AKWs für die Bewältigung eines mit Fukushima vergleichbaren Ereignisses nicht gewappnet ist. Die heutige Krisenorganisation ist nicht auf ein solches Ereignis ausgelegt und die vorhandenen Einsatzmittel reichen nicht aus, um die radiologischen Auswirkungen eines solchen Ereignisses einzudämmen.

Die Bedenken, die der Kanton Basel-Stadt seit Jahren bezüglich der Sicherheit des ältesten und pannenanfälligsten AKWs in Frankreich hat, wurden durch die nun vorliegenden Resultate der Stresstests noch verstärkt. Der Regierungsrat verlangt daher von der ASN nochmals eine Neubeurteilung der Erdbebensicherheit. Er wird sich auch weiterhin in allen binationalen und trinationalen Gremien sowie beim Bund für die Stilllegung des AKW Fessenheim einsetzen.

Die ASN ihrerseits hat aufgrund des Befunds der Stresstests einen „harten Kern“ von materiellen und organisatorischen Elementen definiert, die in einem Ereignisfall funktionsfähig bleiben müssen, etwa redundante Notstromversorgung, Notkühlmittel, erdbebensichere Kontroll- und Krisenräume, Krisenorganisation. Gleichzeitig hat sie der Betreiberin EDF bis Ende Juni 2012 eine Frist gesetzt, einen Umsetzungsplan, der diese Elemente berücksichtigt, vorzubereiten, und der ASN vorzulegen. Zudem wird die EDF mit dem Aufbau einer nationalen mobilen Einsatzgruppe für rasche Einsätze (innerhalb 24h) bis Ende 2014 beauftragt.

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