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Niedriglohn-Beschäftigung einen Riegel vorschieben

Immer mehr für billig: Gerade Reinigungskräfte bekommen heute oft nur einen 400-Euro-Job. Trotzdem will die Bundesregierung Mini-Jobs künftig sogar auf 450-Euro-Basis zulassen. Die IG BAU befürchtet dadurch die Ausweitung von Niedriglohn-Jobs. „Für die Beschäftigten bedeutet das mehr Arbeit zum billigen Lohn“, so die Gebäudereiniger-Gewerkschaft. Das koste weitere reguläre Arbeitsplätze. (Foto: Petra Berger)19.020 Mini-Jobber | IG BAU Südbaden gegen 450-Euro-Jobs

Regulär statt prekär: Die IG BAU hat sich gegen höhere Einkommensgrenzen bei Mini-Jobs ausgesprochen. „Statt die geringfügige Beschäftigung für Niedriglohn-Arbeitgeber im Kreis Konstanz noch attraktiver zu machen, muss sie eingeschränkt werden“, sagt der Bezirksvorsitzende der IG BAU Südbaden, Meinrad Schmidt. Wenn in Berlin die schwarz-gelbe Regierungskoalition die Anhebung der Verdienstgrenze auf 450 Euro monatlich durchsetze, werde dies reguläre sozialversicherungspflichtige Jobs verdrängen und so für den heimischen Arbeitsmarkt deutlich negative Folgen haben.

„Schon jetzt sind im Kreis Konstanz 400-Euro-Jobs zu einem zweifelhaften Niedriglohn-Beschäftigungsmodell für Arbeitgeber geworden – insbesondere in der Gebäudereinigung. Insgesamt haben rund 19.020 Menschen im Kreis Konstanz einen Mini-Job. Die Folgen für die Beschäftigten sind fatal. Geringfügige Beschäftigung heißt, praktisch ohne jede soziale Absicherung zu arbeiten“, so Schmidt. Fehlende Einzahlungen in die Renten- und Arbeitslosenkasse, in der Regel kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld und keine Entgeltzahlung im Krankheitsfall – Mini-Jobber würden als Beschäftigte zweiter Klasse behandelt. Vor allem für Frauen seien die 400-Euro-Jobs längst zur Niedriglohnfalle geworden – und der Weg in die Altersarmut damit vorprogrammiert.

Zudem öffneten Mini-Jobs Dumpinglöhnen Tür und Tor: „Da es keine Stundenlimits gibt, können beispielweise die Mindestlöhne durch unbezahlte Mehrarbeit ganz einfach unterlaufen werden. Die einzigen, die von der Erhöhung der Mini-Job-Grenze auf 450 Euro profitieren, sind die Arbeitgeber“, so der IG BAU-Bezirksvorsitzende. Vor diesem Hintergrund dürfe das Niedriglohn-Modell nicht weiter ausgeweitet werden. Stattdessen müsse ihm ein Riegel vorgeschoben werden. „Mini-Jobber sollten ab dem ersten Euro in den Sozialversicherungsschutz mit einbezogen werden. Die Beiträge müssten dabei komplett vom Arbeitgeber übernommen werden“, so Meinrad Schmidt.

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