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Taxistreit um Zugang für deutsche Unternehmer in Zürich nicht beigelegt

Nachdem es erste Berichte um eine Beilegung des Taxistreits in Zürich gegeben hatte, widersprach nun die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hochrhein-Bodensee diesen Meldungen. Die größte deutsche Nachrichtenagentur dpa hatte zunächst berichtet, dass der sogenannte Taxistreit beigelegt sei. Demnach wurde nach zweieinhalb Jahren eine Übereinkunft getroffen, dass auch deutsche Taxifahrer aus dem angrenzenden deutschen Gebiet in Zürich unterwegs sein dürften. So soll es auch Taxifahrern von der deutschen Seite des Hochrheins aus gestattet sein, beispielsweise Fahrgäste nach Zürich zu bringen oder dort abzuholen, beispielsweise rund um den Flughafen Zürich-Kloten.

Wie allerdings der Südkurier vermeldet, ist nach Angaben der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hochrhein-Bodensee keineswegs eine Lösung gefunden worden. Nach Einschätzung des IHK-Geschäftsführers Claudius Marx muss zuvor eine rechtliche Überprüfung erfolgen. So dürfte erst nach mehreren Gesprächen feststehen, inwieweit beispielsweise die neue Verordnung für Zürich für die Taxifahrer auch für Kloten gelte. Hier befindet sich der Flughafen. Darüber hinaus ist der IHK zufolge auch noch nicht geklärt, ob diese nun getroffene Verordnung tatsächlich den Staatsvertrag aushebeln könne. Dieser Staatsvertrag war nach mehreren Gesprächen in den 1950er Jahren erstellt worden. Wie der Geschäftsführer der IHK Hochrhein-Bodensee erklärte, könne von einer Lösung noch lange keine Rede sein, bevor nicht sämtliche juristische Fragen ausgeräumt seien.

Seit dem Sommer des Jahres 2010 war es deutschen Taxifahrern nicht mehr gestattet, Fahrten nach Zürich zu unternehmen. Damals war eine entsprechende Regelung in Kraft getreten, die grenzüberschreitende Taxifahrten verboten hatte. Auch nach mehreren Gesprächen und Protesten von deutschen Wirtschaftsverbänden aus der Grenzregion, dem gesamten deutschen Gebiet des Hochrheins und sogar der Landesregierung aus Baden-Württemberg konnte die Schweizer Seite nicht umgestimmt werden. Damit die Konkurrenz aus dem deutschen Ausland nicht mehr Fahrten in der Schweiz unternehmen konnten, kramten Taxifahrer aus Zürich einen Vertrag aus den 1950er Jahren hervor. Dieser wurde damals von Deutscher und Schweizer Seite unterzeichnet. Er sah vor, dass deutsche Taxis keine Fahrgäste abholen durften. Bislang allerdings hatte sich niemand um das Verbot gekümmert. Nach Angaben des Polizeidepartments in Zürich allerdings ist der alte Vertrag nun hinfällig, wohingegen die IHK nun anderer Meinung ist. Vermutlich wird sich eine endgültige Lösung erst nach mehreren Gesprächen auf beiden Seiten finden lassen.

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