Skip to main content
Regionalportal und Internetzeitung für Pressemeldungen!

Entgeltsystem in der Psychiatrie unpassend

Selbsthilfegruppen warnen: 41%  psychisch bedingte Rentenanträge und ein kürzendes Entgeltsystem in der Psychiatrie passen nicht zusammen! Mehrere Selbsthilfegruppen im Netzwerk KOMMIT erklären nach den Veröffentlichungen durch die Deutsche Rentenversicherung,

wonach 2011 41% der gestellten Erwerbsminderungsrenten-Anträge auf psychische Erkrankungen zurückzuführen seien, und auf die bevorstehende Reform des Entgeltsystems in Psychiatrien ihr Unverständnis über die aus ihrer Sicht völlig falschen Impulse aus der Politik. So meint der Selbsthilfegruppenleiter für Depressionen, BurnOut, Ängste und Zwänge, Dennis Riehle:

„Die statistischen Zahlen der Krankenkassen haben bereits seit Jahren den Anstieg der psychischen Erkrankungen im Allgemeinen benannt. Nun wird zunehmend deutlich, wie die Folgen auch auf den Arbeitsmarkt durchdringen: Belastung und größer werdende Überforderung spiegeln sich in depressiven Erkrankungen, Ängsten und Persönlichkeitsveränderungen wieder; Erschöpfung, Sinnsuche und Resignation fassen sich im sogenannten ‚BurnOut-Syndrom‘ mit unterschiedlichsten psychosomatischen Konsequenzen zusammen. All diese Krankheitsbilder sind Indikator für zunehmende Anpassungsschwierigkeiten der Menschen auf Anforderungen, denen die Psyche und der Organismus nicht mehr gewachsen sind.

 

Nicht umsonst warnen Wirtschaftsverbände, Gesundheitsorganisationen und Fachgesellschaften schon seit Jahren vor der größten Belastung, die auf das Gesundheits- und Sozialsystem seit langem zurollt: Die bereits heute festgestellten 41% der Anträge auf Erwerbsminderungsrente aufgrund seelischer Störungen sind ein enormer Verlust an Arbeitskraft für die Bundesrepublik. Darüber hinaus stellt die Versorgung dieser Menschen mit ihrem individuellen Leid eine riesige Anforderung an die Versorgungsstrukturen dar. In diesem Zusammenhang ein Entgeltsystem für Psychiatrien auf den Weg zu bringen, das der Realität vollkommen zuwider läuft, ist eine Bankrott-Erklärung der Politik.

 

Durch die Anpassungen der Vergütungen für psychiatrische Einrichtungen an allgemeinmedizinische Krankenhäuser sinkt die Zahl der vergüteten Behandlungstage auf ein unerträgliches Minimum. Wer versucht, die Behandlungsdauer einer Blinddarmoperation mit der einer Depression gleichzusetzen, ist sich der Schwere psychischer Erkrankungen nicht bewusst. Genau sie sind es, die einer übermäßig langen Begleitung bedürfen, um wieder dauerhafte Stabilität zu gewähren. Seelische Probleme können nicht mit einer einmaligen Aktion  behoben werden; sie brauchen konsequente Zuwendung. Wer die Behandlungszeiten hier kürzt, riskiert eine weiter steigende Zahl von psychisch Erkrankten durch eine anschwellende Rückfallquote.

 

Psychiatrische Krankenhäuser unter Druck zu setzen, Depressionen in neuerdings 18 Tagen statt wie bisher schon unterdurchschnittlichen 4 Wochen zu ‚heilen‘ und daran die Qualitätsstandards für Kliniken festzuhalten, ist ein Affront gegenüber einer verantwortungsvollen medizinischen Versorgung. Wettbewerb darum, wer seine Patienten am zügigsten entlassen kann, ist dem Patienten, aber auch den Mitarbeitern in Psychiatrien gegenüber ein unwürdiger Zwang, für das sich die Koalition und die befürwortenden Parteien schämen müssen. Auch das Versprechen für eventuelle Nahbesserungen zeugt von Ignoranz: Wie bei den Zahlen für ambulante Psychotherapie-Plätze hat man sich auch bei der neuen Entgeltregelung für Psychiatrien auf Kurzfristigkeit und veraltetes Datenmaterial verlassen, statt von Beginn an eine angemessene Reform durchzuführen.

 

Als Selbsthilfegruppen nehmen wir seit einigen Jahren einen dramatischen Anstieg an Hilfesuchenden wahr: Vorzeitig entlassene Patienten werden in Gruppen geschickt, um sie dort weiter zu stabilisieren. Die Schuld liegt dabei nicht an den Krankenhäusern, sondern an dem Zeitdruck, der durch Krankenversicherungen und Politik gesetzt wird. Aufgrund der zusätzlich fehlenden ambulanten Therapie-Plätze wenden sich Erkrankte aufgrund von Ratschlägen oder aus eigener Intention immer häufiger in prekären Gesundheitssituationen an uns. Selbsthilfegruppen sind aber kein Ersatz für fachkundige Hilfe! Die Gruppenleiter dürfen und wollen keine Verantwortung übernehmen, die sie nicht tragen können. Teilweise sind dutzende Anfragen von Kranken – gerade auch an den Wochenende und Feiertagen, an denen die betreuenden Dienste nicht erreichbar sind – bei Selbsthilfegruppen keine Seltenheit mehr.

 

Die ehrenamtliche Tätigkeit wird damit zu einer unüberschaubaren Aufgabe, die nicht wenige Gruppenleiter bereits selbst ins (erneute) ‚BurnOut‘ getrieben hat oder die Lust auf Engagement gänzlich verhagelte. Gleichzeitig werden die Anteile an Fördergeldern durch die Zunahme der Angebote eher geringer, die Privaten Krankenversicherungen zieren sich großteils vor der finanziellen Unterstützung für das Selbsthilfewesen. Der Anspruch an Selbsthilfegruppen, ohne das umstrittene Sponsoring und die Abhängigkeit von Pharmafirmen auszukommen, lässt sich ohne den eigenen Aufwand aus der Tasche der Engagierten kaum noch halten. Zweifelsohne: Wir wollen als Selbsthilfe unseren Beitrag für die Gemeinschaft leisten, deshalb engagieren wir uns. Und wir weisen niemanden ab und kooperieren mit den meisten Kliniken in einem überaus vertrauensvollen Miteinander. Gern begleiten wir Menschen in der Wiedereingliederung, aber auch auf längere Sicht hin. Doch die Psychiatrien fühlen sich selbst oft nicht wohl dabei, eigentlich noch zu schwer Erkrankte wieder ‚auf die Straße‘ setzen zu müssen. Wir solidarisieren uns deshalb ausdrücklich mit den psychiatrischen Einrichtungen und arbeiten weiterhin eng verbunden mit ihnen zusammen.

 

Deshalb sagen wir: Das Durchwinken von neuen Entgeltsystemen durch Politik und Krankenkassen bei eindeutiger Faktenlage anhand der ermittelten Zahlen ist somit eine unverfrorene Hoffnung darauf, dass Gesundheitswesen, Gesellschaft und Bürgerengagement schon irgendwie mit der Neuverordnung klarkommen werden. Der Staat entzieht sich damit langsam aus seiner grundgesetzlichen Verpflichtung zur ausreichenden gesundheitlichen Versorgung der Menschen in einem Sozialstaat, wobei die Betroffenen psychischer Erkrankungen durch Stigmatisierung, langwierige Behandlung und überdurchschnittliche Not mehrfach zu leiden haben. Die Entwicklung ist inakzeptabel und nicht hinnehmbar.“ 

 

Weitere Nachrichten