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Landratsamt weist Widerspruch zurück

Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Rickenbach am 24.02.2013: Landratsamt weist Widerspruch des Wahlbewerbers Bärthel zurück

Der Gemeindewahlausschuss der Gemeinde Rickenbach hatte den Wahlbewerber Christian Bärthel zur Bürgermeisterwahl nicht zugelassen. Hier gegen wurde seitens des Wahlbewerbers Widerspruch erhoben. Der Gemeindewahlausschuss hat dem Widerspruch in seiner Sitzung vom 06.02.2013 nicht abgeholfen und den Widerspruch in der Folge dem Landratsamt als Widerspruchsbehörde vorgelegt.

Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 15.02.2013 den Widerspruch des Wahlbewerbers zurückgewiesen und damit den Bescheid des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Rickenbach bestätigt.

Auch das Landratsamt ist der Auffassung, dass eine Gesamtbetrachtung (z.B. Aktivitäten, Umfeld, Verurteilung, Einstellung und Ansichten) dazu führt, dass der Bewerber nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten wird.

Gegen den Bescheid des Gemeindewahlausschusses und den Widerspruchsbescheid des Landratsamtes kann der Wahlbewerber innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. 

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