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Mehr Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten

Mehr Sicherheit beim Eigenheimkauf / Deutsches Modell der Festzinsbindung gesichert / EU-Parlament und Rat einigen sich auf neue EU-Richtlinie

Für Immobilienkredite gibt es neue EU-Standards. Gestern Abend haben sich Unterhändler des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten über die neue Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen geeinigt. „Die neuen Standards stärken die Sicherheit von Eigenheimkäufern in ganz Europa. Die Verbraucher haben auch künftig die Wahlfreiheit, ob sie bei der Finanzierung ihres Eigenheims einen variablen Zinssatz oder einen langfristigen stabilen Festzinssatz bevorzugen.

In jedem Fall wird der Verbraucher künftig schon vor Vertragsabschluss umfassend über die möglichen Risiken im Hinblick auf die spätere Zins- und Tilgungslast des Darlehens informiert", sagte der Berichterstatter des Europaparlaments, Andreas Schwab (CDU), der mit diesem Dossier die Arbeit seines Kollegen Kurt Lechner fortführt.

"Mir war wichtig, dass bisher schon stabile Märkte nicht negativ beeinträchtigt werden, sondern wir genau dort ansetzen, wo sich Marktstrukturen in der Krise als besonders spekulationsanfällig und instabil erwiesen haben. Die Immobilienblasen in einigen Mitgliedsländern haben maßgeblich zur Entstehung der Staatsschuldenkrise beigetragen", so der binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion.

"In Deutschland und vielen anderen Mitgliedstaaten werden Eigenheime überwiegend mit langfristigen Festzinskrediten finanziert. Hier hat der Verbraucher Planungssicherheit und kann sich auf seine künftigen Ratenzahlungen besser einstellen. Das sorgt für Stabilität auf den Märkten. Ich bin froh, dass wir im Zuge der Verhandlungen länder- und fraktionsübergreifend viele Kollegen für die besonderen Regelungsbedürfnisse dieses Modells, insbesondere bei der Ausgestaltung der vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen, gewinnen konnten. Die be­währ­te deut­sche Lang­frist­kul­tur bei der Eigenheimfinanzierung geht damit gestärkt aus den Verhandlungen hervor", sagte der CDU-Europaabgeordnete.

 "Gleichzeitig sorgt die Richtlinie für eine bessere Beratung der Verbraucher vor Kreditabschluss, einheitliche Anforderungen an die Qualifikation der beratenden  Bankmitarbeiter sowie für einen verbesserten Schuldnerschutz. Zudem konnten die Bausparverträge, die sich ebenfalls als ein sehr stabiles Instrument der Immobilienfinanzierung bewährt haben, in der Richtlinie verankert werden", so Schwab.

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