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Hochwasserschutz: Nicht müde werden bei der Vorsorge

dihkStarke, lang andauernde Regenfälle im Süden und Osten der Republik haben im Juni Donau und Elbe sowie mehrere Zuflüsse über die Ufer treten lassen. Die Pegelstände des Jahrhunderthochwassers von 2002 wurden an einigen Stellen deutlich übertroffen. Acht Milliarden Euro werden Bund und Länder zur Verfügung stellen, um Schäden zu beseitigen und Soforthilfen zu leisten. Die Versicherungswirtschaft wird 180.000 Opfern etwa zwei Milliarden Euro auszahlen. Selbst diese hohen Summen werden nicht ausreichen, um die Folgen der Flut vollständig zu beseitigen. Brauchen wir jetzt neue Hochwasserschutzgesetze und -programme?

Vorschriften zum Hochwasserschutz gibt es genug

Im Jahr 2005 ist ein nationales Hochwasserschutzgesetz erlassen worden. Aufgrund der europäischen Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement von 2007 musste das nationale System dann noch einmal an neue Maßnahmen und Fristen angepasst werden. Vorgesehen sind bis Ende 2015 die systematische Erfassung gefährdeter Gebiete, die vorausschauende Beschreibung der Risiken und die darauf aufbauende Festlegung konkreter Maßnahmen. Außerdem hat der Hochwasserschutz jetzt eine europäische Perspektive und geht über nationale Ländergrenzen hinweg. Vorteil einer solchen europäischen Lösung ist deshalb, dass die Regelungen für jede Flussgebietseinheit gelten. Neue Gesetze dagegen würden den Prozess der Hochwasserplanung eher verzögern als voranbringen.

Planungen müssen umgesetzt werden

Die Bundesländer haben zahlreiche Aktionspläne zum Hochwasserschutz aufgelegt. Deiche wurden verstärkt oder neu gebaut, Flächen als Polder erschlossen, Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Nicht selten aber versiegt, sobald das Wasser wieder weg ist, auch die Motivation, einmal geplante Maßnahmen vollständig umzusetzen. Erschwerend kommt hinzu: Manche Projekte wurden durch Einsprüche von einzelnen Bürgern, aber auch von Umweltschutzverbänden und Kommunen, verzögert. Zwar gehören Diskussionen vor Ort um die richtigen Maßnahmen dazu, auch sollen Alternativen abgewogen werden. Aber Erfahrungen wie in Dresden-Gohlis lehren uns: Verfahren müssen in absehbarer Zeit zu Ende gebracht werden, wenn das Gemeinwohl gefährdet ist; im Zweifel auch gegen widersprechende Interessen, zum Beispiel des Naturschutzes.

Pflichtversicherung konterkariert Risikovorsorge

Brauchen wir eine allgemeine Pflichtversicherung für Elementarschäden? Auch diese Frage wird jetzt diskutiert. Sie ist 2002 intensiv geprüft und letztlich verneint worden. Eine Pflichtversicherung würde, so das Argument, Risiken gleichmäßig auf alle verteilen und den individuellen Anreiz senken, Risiken zu vermindern. 99 Prozent aller Risiken lassen sich nach Angaben der Versicherungswirtschaft heute problemlos absichern, beim verbleibenden einen Prozent ließen sich über Selbstbehalte oder nachgewiesene Schutzmaßnahmen Lösungen finden.

Risikobewusstsein und aktive Vorsorge

Was wir über den Hochwasserschutz hinaus brauchen, ist ein Risikobewusstsein bei allen potenziell Betroffenen. Und die Bereitschaft, selbst aktiv vorzusorgen. Bei vielen Industriebetrieben waren die Auswirkungen der Flut 2013 auch dank solcher Risikovorsorge beherrschbar, die Schäden daher begrenzt. Das Hochwasser vom Juni erfordert es trotzdem, die eigenen Risiken neu zu bewerten und das Risikomanagement auf den neuesten Stand zu bringen. Auch weil bei noch so gutem Hochwasserschutz ein Rest von Ungewissheit bleibt.

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