Skip to main content
Regionalportal und Internetzeitung für Pressemeldungen!

Grünschnittstraßensammlung des Landkreises Waldshut im Oktober 2013

Im Oktober führt der Landkreis Waldshut wieder die jährliche Grünschnittstraßensammlung durch. Gesammelt werden z.B. Hecken- und Rasenschnitt, Abraum von Beeten, Blumen, Balkonpflanzen, Laub, Baumholz (max. 15 cm Durchmesser), Stauden und Sträucher. Bündel und Einzelstücke dürfen nicht mehr als 25 kg wiegen. Nicht gesammelt werden z.B. Gartenabfälle, denen Kunststoffteile oder Pflanzenschutzmittel anhaften, Holz, Kränze, Gestecke, Reste aus der Obstverwertung und kompostierbare Küchenabfälle. Weitere Einzelheiten sowie die Abholtermine für die einzelnen Gemeinden können dem aktuellen Müllkalender entnommen werden.

Gehölzschnitt muss fest gebündelt sein (keine Kunststoffschnüre). Kleinere Abfälle, wie Laub und Rasenschnitt, können in Kartons und Papiersäcken, welche nicht verschnürt oder zugeklebt werden, bereit gestellt werden.

Kampf dem Buchsbaumzünsler

Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass vom Buchsbaumzünsler befallene Buchsbäume nicht über die im Oktober stattfindende Grünschnittstraßensammlung entsorgt werden dürfen. Um eine weitere Verbreitung des Schädlings zu verhindern, ist es zwingend erforderlich, befallenes Material ordnungsgemäß zu entsorgen, damit es einer gesonderten Verwertung zugeführt werden kann (Kompostierung mit entsprechender Erhitzung). 

Befallener Grünschnitt kann wie bisher ausschließlich auf den Grünkompostierungsanlagen Küssaberg und Bad Säckingen oder der Kreismülldeponie Lachengraben entsorgt werden. Ebenfalls ist eine Anlieferung auf den Recyclinghöfen in Bad Säckingen, Laufenburg, Murg, Waldshut-Liedermatte, Gurtweil, Lauchringen und Klettgau-Erzingen möglich. Das diensthabende Personal ist bei der Anlieferung darauf hinzuweisen, dass es sich um befallenes Material handelt.

Weitere Nachrichten