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Teure Offshore-Windkraft lässt EEG-Umlage steigen

 Besondere Ausgleichsregeln wirken gegen Wettbewerbsverzerrung

„Ein Anstieg der Offshore-Kosten von knapp einer Milliarde Euro innerhalb von zwölf Monaten auf drei Milliarden Euro ist der Hauptgrund für den Anstieg der EEG-Umlage. Die teilweise Freistellung der stromintensiven Industrieunternehmen von der EEG-Umlage muss daher erhalten bleiben. Sie stellt keine Besserstellung deutscher Standorte gegenüber dem europäischen Wettbewerb dar, sondern ermöglicht ihnen überhaupt erst, international wettbewerbsfähig zu sein. Deshalb ist die besondere Ausgleichsregelung ausdrücklich auf solche Unternehmen begrenzt, die laut Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission einem Risiko für ihre internationale Wettbewerbssituation ausgesetzt sind. Dies müssen die Unternehmen selbst belegen“, betont Dr. Peter Kulitz, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags (BWIHK).

„Dass die deutsche Industrie im internationalen Vergleich überdurchschnittliche Strompreise bezahlt, hat der Energiepreisbericht für Baden-Württemberg 2014, erstellt im Auftrag des Umweltministeriums, ergeben. Danach wird nach Eurostat im Vergleich mit dem EU-Niveau durchschnittlich je nach Verbrauchsgruppe ein um 19 % bis 29 % höherer Preis gezahlt. Ganz zu schweigen davon, dass die ausländischen Wettbewerber sich sogar sehr preiswert direkt an der Leipziger Börse mit Strom eindecken und ohne EEG Umlage verbrauchen können. Das führt zu einer Wettbewerbsverzerrung, auf die Energieminister Franz Untersteller die Antwort bislang schuldig bleibt.“

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