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Bundesverkehrswegeplan 2030

Straßenprojekte im Landkreis Waldshut gut berücksichtigt

Notwendigkeit der Maßnahmen spiegelt sich im Entwurf wider

Der neue Bundesverkehrswegeplan 2030 liegt aktuell im Referentenentwurf vor. Mit Spannung wurde erwartet, welche Projekte im Landkreis Waldshut „gelistet“ sind bzw. welche Veränderungen neu sind. „Ich freue mich, dass wir wieder mit den wichtigen Straßenbauprojekten weiter im Plan sind“, so Landrat Dr. Kistler gegenüber der Presse. „Auch die Ortsumfahrung Oberlauchringen ist eine sehr wichtige Maßnahme, die vorangetrieben werden muss. Nach Übergabe des Planfeststellungsbeschlusses vor wenigen Tagen war es konsequent und zielorientiert, diese Maßnahme nun in den vordringlichen Bedarf aufzunehmen“. Neben den bisher „gelisteten“ Ortsumfahrungen Jestetten, Grimmelshofen und Oberlauchringen (neu) war für den Landkreis von herausragender Bedeutung, wie es mit der A 98 von West nach Ost weitergeht.

Der Landkreis Waldshut hatte sich im Vorhinein dafür stark gemacht, dass es bei der Einstufung als Autobahn bleibt und keine Veränderungen in eine Bundesstraße vorgenommen werden. Mit der erneuten Aufnahme der ersten Fahrbahn von Schwörstadt nach Tiengen in den vordringlichen Bedarf als Autobahn bleibt die Kontinuität erhalten, die längsgeteilte Dringlichkeit, d.h. eine Fahrbahn im vordringlichen Bedarf, die zweite Fahrbahn im weiteren Bedarf, war das Ziel des Landkreises, um weiter mit der Realisierung der A 98 am Ball zu bleiben. Von großer Bedeutung ist, die erste Fahrbahn „als A“ durchgängig zu realisieren, um insbesondere nicht mit einer Weiterverfolgung als „B“ Zeit durch neue Überlegungen, Abwägungen und auch Umplanungen zu verlieren.

„Der als richtig erkannte und eingeschlagene Weg der „A“ muss konsequent fortgeführt werden, ich anerkenne, dass der Bund diesen Weg stringent weiterverfolgt,“ so Dr. Kistler. Dabei geht der Landkreis nach wie vor davon aus, dass dieser zweistreifige Neubau auch bedarfsorientiert einen wechselseitigen, teilweise dreistreifigen Ausbau zulässt und umfasst, um dem Verkehrsfluss Rechnung zu tragen.

Ein zeitnahes Vorankommen bedingt, dass auch die Planungen zügig umgesetzt werden, um in der Folge in überschaubaren Zeiträumen zu einem Baurecht zukommen. Dies erfordert, dass die Straßenbauverwaltung abgestimmt und koordiniert vorgeht, um möglichst ohne größere Reibungsverluste das gemeinsame Ziel zu erreichen, eine leistungsfähige West-/Ost- Verbindung zu verwirklichen. Daneben muss die Finanzausstattung stimmen, d.h. der Bundesverkehrswegeplan muss mit ausreichenden Finanzmitteln jährlich unterlegt sein, um die Projekte umsetzen zu können. Es wird deshalb begrüßt, dass zukünftig mehr Geld in diese Projekte fließen soll.

„Neben den Straßenbauprojekten liegt unser Fokus selbstverständlich auch auf der Elektrifizierung der Hochrheinstrecke, dem Rückgrat unseres ÖPNV“, so Landrat Dr. Kistler. Der Landkreis geht davon aus, dass hier über eine Förderung nach dem Bundesgemeinde- verkehrsfinanzierungsgesetz die finanziellen Voraussetzungen prioritär geschaffen werden, um in der Folge in einer grenzüberschreitender Allianz das Finanzierungspaket für das „Go“ zu schnüren.

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