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Noch mehr Zugriff des Staates auf Familien und deren Kinder?

"Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen" - das klingt gut, aber was steckt dahinter?

Nürnberg (ISUV) Der Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) lehnt den Gesetzentwurf mit dem schönklingenden Titel „Gesetzentwurf zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen“ von Familienministerin Manuela Schwesig ab, weil das Kindeswohl durch bestehende Gesetze und die Rechtspraxis abgesichert ist. „Mir erschließt sich die Stoßrichtung dieses Gesetzes nicht. Als Anwalt ist mir bekannt, dass es oft sehr mühselig ist den Umgang der leiblichen Eltern durchzusetzen, auf den Kinder laut UN-Kinderrechtskonvention und Grundgesetz einen Anspruch haben.

In der Praxis stehen Gutachter, Jugendamt und Pflegeeltern geschlossen den leiblichen Eltern gegenüber, die entsprechend auch vor Gericht im Nachteil sind“, stellt der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Ralph Gurk fest. Der Verband wendet sich gegen jeden Versuch, dass sich der Staat noch mehr Einfluss und Zugriffsmöglichkeiten auf Familien und Kinder verschafft. „Wir wenden uns gegen jede weitere Verstaatlichung des Kindswohls und die Verdrängung der leiblichen Eltern“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest.

Hintergrund:

Der Entwurf dieses Gesetzes wurde ohne Anhörung der Verbände, ohne Diskussion dem Kabinett vorgelegt, obwohl gerade in dem sensiblen Bereich, wenn der Staat in die Privatsphäre reinregieren will, eine breite gesellschaftliche Diskussion notwendig ist. „Hat die Ministerin was zu verbergen, sollen die ganzen Euphemismen nicht hinterfragt werden“, wendet Linsler ein. Umso enttäuschender ist es, dass das Kabinett diesen Hau-Ruck-Entwurf auch noch abnickt. Angesichts dieses Gesetzentwurfs erscheint der Vorschlag „Kinderrechte ins Grundgesetz“ auch unter einem neuen Aspekt. Dieses Gesetz und Kinderrechte sind die Hebel um Kinder- und Elternrechte gegeneinander auszuspielen und die leiblichen Eltern auszuhebeln, ein Aspekt, den die vielen Kritiker der Ministerin immer wieder anführen.

Kritik:

Die durch das Jugendamt sowieso schon mächtigen Pflegeeltern sollen noch gestärkt werden. Gerichte sollen gleichsam die Rechtfertigung für die Enteignung der Kinder liefern. Deswegen müssen sie die Zukunft prognostizieren, ob das Kindeswohl eher bei den leiblichen Eltern oder bei den Pflegeeltern für immer besser oder am besten aufgehoben ist. „Gerichte werden als Orakel missbraucht“, kritisiert Pressesprecher Josef Linsler.

Die Ministerin stellt Kinderheime und Pflegeeltern als Anker des Kindeswohls dar. Wer die Praxis kennt und einzelne Fälle über Jahre verfolgt, weiß, dass dies ein Zerrbild ist. „Nicht wenigen Pflegeeltern und Heimen geht es mehr ums Geld weniger um pädagogischen Eros. Das erklärt auch, warum viele sich weigern mit den natürlichen Eltern zu kommunizieren, warum sie den Umgang verweigern. Übrigens nicht wenige Kinder durchlaufen mehrere Pflegefamilien oder Heime, von Kontinuität kann keine Rede sein“, kritisiert Linsler.

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