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  • 13. November 2014

Keine Décalage ohne Halbstundentakt Basel – Biel

Von Christian Egeler | Grossratspräsident BS

Grosser Rat verabschiedet Resolution

Der Grosse Rat will eine massiv verschlechterte Verkehrsanbindung des Laufentals ab 2021 nicht akzeptieren. Er hat auf Antrag seiner Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission mit 86 zu 2 Stimmen eine Resolution verabschiedet, in der er das Bundesamt für Verkehr und die SBB auffordert, den Halbstundentakt auf der Linie Basel – Biel auch zwischen 2021 und 2025 aufrecht zu erhalten. Ansonsten sei die auf 2021 geplante Drehung des ICN um eine halbe Stunde (Décalage) nicht zu akzeptieren und der damit verbundene Fahrplanwechsel auf 2025 zu verschieben. Eine gleichlautende Resolution soll auf Antrag seiner Bau- und Planungskommission morgen auch der Landrat verabschieden.

Die Resolution des Basler Parlaments im Wortlaut

Keine Décalage ohne Halbstundentakt Basel - Biel

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die SBB haben kürzlich orientiert, dass die Einführung eines zweiten Schnellzugs auf der Linie Biel-Delsberg-Laufen-Basel als Kompensation für die auf 2021 geplante Drehung des bestehenden ICN um eine halbe Stunde nicht wie geplant umgesetzt werden könne, da die infrastrukturellen Kapazitäten des Bahnhofs Basel SBB erst 2025 nachgerüstet sein werden.

Durch den Wegfall dieses zusätzlichen zweiten Schnellzugs zwischen Basel und Biel – ursprünglich ausgelöst durch den Ausbau des Bahnhofs Lausanne und den Viergleisausbau Lausanne-Rennes – wird sich die Verkehrsanbindung des Laufentals in den Jahren 2021 bis 2025 massiv verschlechtern. Eine der negativen Folgen wären reduzierte Anschlussmöglichkeiten an den Fernverkehr im Knoten Basel SBB.

Dieses Szenario ist nicht zu akzeptieren. SBB und Bund haben es versäumt, die Auswirkungen des Ausbaus des Bahnhofs Lausanne und die damit verbundenen Fahrplananpassungen in der Nordwestschweiz zu berücksichtigen. Die Region wurde vor vollendete Tatsachen gestellt. Als Grund, warum der Fahrplanwechsel nun bereits per 2021 erfolgen soll, wurde die geplante neue Direktverbindung Zürich-München erwähnt. Neben dem Ausbau in Lausanne wäre dies bereits der zweite Entscheid, von welchem die Nordwestschweiz zwar nicht direkt profitiert, jedoch unzweifelhaft unter dessen Folgen zu leiden hätte.

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt fordert deshalb vom BAV und der SBB – im Sinne der Aufrechterhaltung der Qualität der Anbindung des Laufentals an das Fernverkehrsnetz – die Einführung des zweiten Schnellzugs per 2021 nochmals zu prüfen. Falls dies nicht möglich sein sollte, müssen die „Décalage“, die Drehung des ICN um eine halbe Stunde, und der damit verbundene Fahrplanwechsel auf 2025 verschoben werden.

Resolutionen benötigen im Grossen Rat ein Zweidrittelmehr. Die letzte Resolution hat der Grosse Rat im Sepember zu den jüngsten Entwicklungen betreffend Steuerregeln am EuroAirport verabschiedet.


Ressort: Basel

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