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Streichung von Sozialhilfe-Leistungen an Flüchtlinge
Flüchtlingspolitik
  • 15. November 2017

Streichung von Sozialhilfe-Leistungen an Flüchtlinge

Von Lorenz Nägelin | Parteipräsident SVP

Die SVP ist enttäuscht, dass der Grosse Rat heute einen SVP-Vorstoss zur Streichung der Auszahlungen von Sozialhilfe-Leistungen an vorläufig aufgenommene Asylsuchende abgelehnt hat. Die SVP prüft nun die Lancierung einer kantonalen Volksinitiative mit gleichem Inhalt. Es kann nicht angehen, dass dieser Betroffenenkreis weiterhin sehr grosszügig Sozialhilfe ausbezahlt erhalten soll und das Sozialwesen weiter belastet wird. Die vor kurzem vom Regierungsrat vorgeschlagene Reduktion auf 80% ist zu wenig. Basel-Stadt bleibt damit Spitzenreiter, was inakzeptabel ist.

Die SVP bedauert es sehr, dass ihr Vorstoss zur Streichung der Auszahlungen von Sozialhilfe-Leistungen an vorläufig aufgenommene Asylsuchende (Status F) heute im Grossen Rat abgelehnt wurde. Dies enttäuscht umso mehr, da in anderen Kantonen breite Allianzen ähnlich lautende Vorstösse im Parlament, zuletzt im Kanton Aargau, unterstützen und die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich erst im September 2017 eine entsprechende Gesetzesänderung klar und deutlich, auch in den grossen Städten des Kantons, angenommen hat.

Mit der kürzlich auf Druck des Bundes und der SVP durch den Regierungsrat vorgesehenen Reduktion per 2018 der Auszahlungen auf 80% des Regelsatzes der Sozialhilfe werden die Kosten unwesentlich gesenkt. Noch immer erhält ein vorläufig aufgenommener Asylsuchender im Kanton Basel-Stadt bis zu 778 Franken/Monat. Damit ist Basel-Stadt deutlich grosszügiger wie bspw. der Kanton Basel-Land (589 Franken/Monat) oder der Kanton Zürich, welcher gar keine Sozialhilfe mehr ausbezahlt.

Angesichts der Tatsache, dass die Sozialausgaben im Kanton kontinuierlich anwachsen und Basel auch in den jüngsten Erhebungen mit einer überdurchschnittlichen Erhöhung der Zahl der Sozialhilfefälle von 6.7% zu kämpfen hat, ist diese marginale Reduktion von Regierungsrat Christoph Brutschin (SP) reine Augenwischerei. Da sich zudem insbesondere der Kantonsaufwand für Personen aus dem Asylbereich, welche Sozialhilfe bezogen haben, von 6 Mio. Franken im 2010 auf 18,8 Mio. Franken im 2016 verdreifacht hat, sind in hier nun endlich umfassende Massnahmen zu ergreifen.

Es ist erschreckend, dass in Basel innert 15 Jahren 16x mehr Asylpersonen fürsorgeabhängig sind und 88% der Flüchtlinge arbeitslos sind. Die Folgen des durch den Bundesrat verursachten Asylchaos sind damit in den Kantonen und Gemeinden (bspw. auch in Riehen) finanziell spürbar und wirken sich auf diese Zahlen aus, insbesondere wenn eine Kantonsregierung sich konkreten Massnahmen entzieht. In der Beantwortung einer Interpellation der FDP-Fraktion hat der Regierungsrat angegeben, dass rund 2/3 der vorläufig Aufgenommenen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Entsprechend steht der Kanton Basel-Stadt in der Verantwortung und muss Anreize schaffen, um den betroffenen Personenkreis zu integrieren und zu motivieren, sich in den Arbeitsalltag einzufügen. Dies gelingt nur mit einer Senkung oder Streichung der Beiträge.

Die SVP fordert daher den Regierungsrat auf, seinen Entscheid betreffend der Senkung der Auszahlungen nur auf 80% nochmals zu überdenken und eine deutlichere Reduktion in Erwägung zu ziehen. Sollte der Regierungsrat bei seiner Haltung bleiben, wird die SVP eine Volksinitiative zur kompletten Abschaffung analog der Vorlage im Kanton Zürich in Basel-Stadt prüfen.


Ressort: Basel

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