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Im Kreis Konstanz gilt für  80 Dachdecker neuer Mindestlohn
Neuer Mindestlohn für Dachdecker: Wer mit Hammer, Dachlatte und Ziegel hantiert, darf ab sofort nicht weniger als 12,05 Euro pro Stunde bekommen. Das teilt die Handwerker-Gewerkschaft IG BAU mit.
  • 02. Februar 2016

Im Kreis Konstanz gilt für 80 Dachdecker neuer Mindestlohn

Von Evelin Jagusch | IG BAU

Unterster Lohn oben auf dem Dach: jetzt 12,05 Euro pro Stunde

Neuer Lohn-Sockel auf den heimischen Dächern: Für rund 80 Dachdecker im Kreis Konstanz gilt ab sofort ein neuer Mindestlohn von 12,05 Euro pro Stunde – 20 Cent mehr als bisher. Die Beschäftigten haben damit am Monatsende rund 35 Euro zusätzlich in der Tasche. Der Branchenmindestlohn ist zudem allgemeinverbindlich, gilt also für alle Betriebe. Das teilt die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mit.

„Gerade Helfer und Ungelernte sollten Mitte Februar – mit der ersten Lohn-Auszahlung in diesem Jahr – prüfen, ob sie die Erhöhung bekommen haben“, empfiehlt Meinrad Schmidt. Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Südbaden ist jedoch der Tariflohn im Dachdecker-Handwerk weiterhin das „Maß aller Dinge“. Der liegt bei 17,64 Euro pro Stunde. „Deshalb lohnt sich für gelernte Dachdecker die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft besonders“, sagt Schmidt.

Trotzdem sei der neue Mindestlohn bei den Dachdeckern ein wichtiger Schritt gerade für die Handwerker, die in kleinen Betrieben im Kreis Konstanz arbeiteten, so der Gewerkschafter. Im kommenden Jahr steigt die Lohn-Untergrenze für sie noch einmal um 20 Cent in der Stunde.


Ressort: Konstanz

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