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  • 25. Oktober 2016

Presserat missbilligt Berichterstattung der „Jungen Freiheit“ über Asylbewerber

Von Dennis Riehle | Freier Journalist

Pressenotiz

Der Deutsche Presserat hat eine Missbilligung gegen einen Artikel der „Jungen Freiheit“ ausgesprochen. Grund war eine Beschwerde, die vom Konstanzer Journalisten Dennis Riehle eingebracht worden war. In dem Beitrag berichtete die Redaktion über einen Asylbewerber, der in Untersuchungshaft eine Gefängniswärterin attackiert haben soll. Diese wiederum hatte den Minderjährigen daraufhin angegriffen und wurde von der Jugendgerichtshilfe angezeigt. Allerdings erläuterte die „Junge Freiheit“ in ihrem Text auch die Gründe für die eigentliche Inhaftierung des Jugendlichen, dem eine Vergewaltigung vorgeworfen wurde. In diesem Zusammenhang wurde auch die Nationalität des Tatverdächtigen genannt.

Riehle beklagte, dass diese Informationen für den eigentlichen Sachverhalt nicht bedeutsam waren und der Eindruck aufkommen könne, sie seien lediglich erwähnt worden, um einer bestimmten ethnischen Gruppe zu schaden. Immerhin hätte solch ein sexueller Übergriff auch durch andere Täter ausgeübt werden können, das Verhalten sei trotz der Vorkommnisse in Köln und andernorts nicht „typisch“ für die nationale Zugehörigkeit des Beschuldigten. Daher müsse von einer Diskriminierung ausgegangen werden, sie wäre ein Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodexes, der die Wiedergabe einer nationalen Herkunft nur dann für gerechtfertigt hält, wenn sie für das Verständnis des Gesamtzusammenhangs notwendig ist. Dies sah auch der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserates als nicht gegeben an und sprach deshalb die genannte Sanktion aus.

Gleichzeitig wurde aber auch eine Verletzung von Ziffer 8 des Pressekodexes gesehen. Der Artikel hatte aufgeführt, dass der Jugendliche unter einer Krankheit leide, für deren Behandlung regelmäßig hohe Kosten anfielen. Auch diese Details sah Riehle als nicht bedeutend für das eigentliche Geschehen an, viel eher würden durch die Veröffentlichung solcher Hintergründe die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen tangiert. Diese schützt die entsprechende Richtlinie des Pressekodexes, was auch der Beschwerdeausschuss so sah. Er missbilligte zusätzlich, dass mit solchen Ausführungen die Intimsphäre eines eindeutig Minderjährigen beeinträchtigt würde, die unter besonderer Beachtung stehen müsse.

Riehle zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis: „Gerade in Zeiten, in denen wir durch Ereignisse unter Beteiligung von Flüchtlingen in unserer Empfindung geprägt sind, macht dieses Beispiel deutlich, wo die Grenzen der Berichterstattung liegen. Informationen über Nationalitäten oder das Privatleben sind nicht deshalb von Belang, weil sie zu einem Asylbewerber gehören. Die Presse steht in der Verantwortung, einerseits ehrlich zu unterrichten, gleichzeitig aber keine Vorurteile zu schüren. Diesen Balance-Akt hat die ‚Junge Freiheit‘ in diesem Fall nicht geschafft“, so der Journalist abschließend. 


Ressort: Konstanz

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