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Baubeginn für Revitalisierung des "Alten Tychs" in den Langen Erlen |
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Donnerstag, den 02. September 2010 um 11:47 Uhr |
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Der "Alte Tych", Teil des alten Gewässersystems in den Langen Erlen, wird ökologisch aufgewertet. In Zukunft wird dieses Gewässer in einem neuen, über 1000 Meter langen Streckenabschnitt naturnah und offen durch die Langen Erlen geführt, und zwar entlang dem Sportplatz Grendelmatte und weiter bis zur Spittelmatte.
Der Grosse Rat hat in seiner Sitzung vom 12. November 2008 im Rahmen der Umsetzung der Initiative "Zum Schutz der Naturgebiete entlang des Flusslaufs der Wiese als Lebensraum wildlebender Pflanzen" einen Kredit von CHF 1,1 Mio. gesprochen, um eine ökologische Aufwertung des "Alten Tychs" vorzunehmen.
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Unterstützung der Wohngenossenschaften durch den Partnerschaftlichen Baurechtsvertrag Plus |
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Dienstag, den 31. August 2010 um 12:32 Uhr |
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Mit dem neuen "Partnerschaftlichen Baurechtsvertrag Plus" soll die Erneuerung des teilweise nicht mehr zeitgemässen Wohnungsbestandes der Genossenschaften im Kanton Basel-Stadt gefördert werden. Der Mustervertrag enthält spezielle Elemente für die Abgabe von Baurechtsparzellen an Genossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
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Umfassende Modernisierung der Gesundheitsgesetzgebung |
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Montag, den 30. August 2010 um 13:44 Uhr |
Der Regierungsrat hat nach erfolgter Vernehmlassung zwei bereinigte Gesetzesentwürfe gutgeheissen und an den Grossen Rat weitergeleitet. Mit dieser umfassend modernisierten Gesundheitsgesetzgebung bezweckt der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die Vorgaben des Bundes. Ein in der Vernehmlassung breit akzeptiertes Gesundheitsgesetz für den Kanton Basel-Stadt will unter anderem eine zeitgemässe Ausgestaltung der Patientenrechte, die Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention, die Gewährleistung des Rechts auf palliative Behandlung sowie einen jährlich erscheinenden Gesundheitsversorgungsbericht. Nach Massgabe des Gesetzes über die öffentlichen Spitäler sollen die staatlichen Spitäler zu öffentlich-rechtlichen Anstalten werden. Diese Vorlage ist eine notwendige Konsequenz aus der Neuregelung des KVG (Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung), die am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Das Gesetz soll einen starken Service public gewährleisten, den freien Zugang zu den medizinischen Leistungen der öffentlichen Spitäler sichern, attraktive Arbeitsplätze für das Spitalpersonal erhalten sowie die weiterhin im Eigentum des Kantons stehenden öffentlichen Spitäler regional und national positionieren.
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