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Tagung in Basel
10. März 2010
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Geschäftsabwicklung mit den Grundbuchämtern bald elektronisch?
Der papierlosen Schuldbrief, welcher insbesondere für das Kreditgeschäft Erleichterungen bringen soll, sowie die Einführung der elektronischen Abfrage und Verarbei¬tung von Grundbuchdaten sind die Hauptthemen an der heutigen Jahrestagung der Grundbuchinspektorate und zentralen Grundbuchämter der Zentral- und Nordwestschweiz in Basel. Voraussetzung für die Einführung entsprechender Neuregelungen ist insbesondere die Gewährleistung der Rechtssicherheit.

Einmal im Jahr treffen sich die Vertreterinnen und Vertreter der Grundbuchinspektorate und zentralen Grundbuchämter der Zentral- und Nordwestschweiz zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Oberaufsichtsbehörde des Bundes zu einer Fachtagung. Turnusgemäss findet das heutige Treffen in Basel statt. Hauptthemen sind die bevorstehende Revision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts, also die Regelung der Einführung des papierlosen Schuldbriefs, sowie das Projekt eGRIS, ein schweizweites elektronisches Grundstück-Informationssystem, das die elektronische Abfrage und Verarbeitung von Grundbuchdaten zum Ziel hat.

Die im Jahre 2012 vorgesehene Einführung des papierlosen Schuldbriefes bringt für das Kreditgeschäft viele Erleichterungen. Der Register-Schuldbrief entsteht mit der Eintragung im Grundbuch, ohne dass ein Wertpapier ausgestellt werden muss. Damit entfallen die Kosten für die sichere Aufbewahrung sowie die Übermittlung der Wertpapiere zwischen Grundbuchamt, Notariat und Bank. Ausserdem entfallen das Verlustrisiko und das bei Verlust erforderliche Kraftloserklärungsverfahren. Der jetzige Schuldbrief in Papierform wird aber beibehalten; die Parteien können jene Form wählen, die ihnen am besten zusagt.

Mit der Einführung eines schweizweiten, elektronischen Grundstück-Informationssystems (eGRIS) soll in einem ersten Schritt der Informationsaustausch im Grundbuchwesen und in einem zweiten Schritt der elektronische Geschäftsverkehr realisiert werden. Damit werden die Geschäftsabläufe für Kreditinstitute, Grundbuchämter und Notare vereinfacht und die Effizienz wesentlich gesteigert. Zurzeit ist eine schweizweite Auskunft über die Grundbuchdaten nicht möglich. Hingegen haben die meisten Kantone bereits Grundbuchsysteme im Einsatz, welche berechtigten Personen erlauben, Grundbuchdaten via Internet einzusehen. Dies ist auch im Kanton Basel-Stadt bereits der Fall. Zudem besteht im Kanton Basel-Stadt die Möglichkeit, über Internet kostenlos die Namen der Grundeigentümer abzufragen (www.gva.bs.ch).

Das Projekt eGRIS ist in Grundbuchkreisen nicht unbestritten. Dies vor allem deshalb, weil mit dem Entscheid des Bundes, die Projektleitung auf die SIX-Group zu übertragen, der Einfluss der Bankenwelt grösser geworden ist. Die SIX-Group betreibt die schweizerische Finanzplatzinfrastrukur und bietet weltweit umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Wertschriftenhandel und -abwicklung sowie Finanzinformationen und Zahlungsverkehr an.

Es ist nun Aufgabe der für die Grundbuchführung verantwortlichen Organe, dafür zu sorgen, dass die Realisierung der erwarteten Effizienzgewinne unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht zu Lasten der gesetzlich verankerten Datenhoheit der Kantone geht. Auch muss die Rechtssicherheit voll gewährleistet sein. Regierungsrat Hans-Peter Wessels betonte in seiner Begrüssungsadresse als Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartementes, zu welchem das Grundbuch- und Vermessungsamt Basel-Stadt seit der Verwaltungsreorganisation gehört, die bestehenden Regelungen im Grundbuch müssten überlegt und gezielt den Bedürfnissen der modernen Welt angepasst werden.
 

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