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Meilenstein erreicht: Der Regierungsrat verabschiedet den Bebauungsplan für das Roche-Hochhaus
29. Juni 2010
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Der Regierungsrat hat heute zu Handen des Grossen Rats den Bebauungsplan für das ca. 175 Meter hohe Bürohochhaus der Roche verabschiedet. Mit der Realisierung des Bürohochhauses kann Roche künftig 1'750 über die ganze Stadt Basel verstreute Arbeitsplätze an einem Ort konzentrieren. Im Bebauungsplan wird die Roche verpflichtet, in einem Mobilitätskonzept unter anderem aufzuzeigen, wie künftig parkiert werden soll.

Roche-Hochhaus mit 1900 Büroarbeitsplätzen
Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, den Bebauungsplan für das Bürohochhaus der Roche festzusetzen. Heute hat er einen entsprechenden Ratschlag zu Handen des Grossen Rats verabschiedet. Der Bebauungsplan schreibt fest, dass das freistehende Bürohochhaus maximal 180 Meter hoch werden kann. Voraussichtlich gibt es 42 Stockwerke. Auf maximal 77'000 m2 Bruttogeschossfläche können ca. 1'900 Büroarbeitsplätze eingerichtet werden. Im Gebäude sind auch ein Auditorium und Verpflegungseinrichtungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgesehen. Rund 1'750 über die ganze Stadt verteilte Arbeitsplätze finden damit künftig Platz im neuen Bürohochhaus. Das Gebäude soll energietechnisch hohe Standards erfüllen. Aufgrund der Lage fällt der sogenannte 2-Stunden Schatten des Hochhauses ausschliesslich auf das Areal der Roche im Norden und Allmend.

Auf Grundlage des neuen Hochhaus-Projekts hat das Bau- und Verkehrsdepartement den Bebauungsplan Grenzacherstrasse ("Südareal") überarbeitet. Dieser ist Voraussetzung, um das geplante Gebäude zu realisieren. Weitere Inhalte des Bebauungsplans regeln den Umgang mit dem bestehenden Hofensemble auf dem Roche-Areal. Für den Arealteil zum Rhein hin ist ein zusätzlicher Bebauungsplan notwendig.

Mobilitätskonzept mit Massnahmen
Der Bebauungsplan verpflichtet die Roche ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Dieses muss bis zur Baueingabe für das Hochhaus vorliegen. Das Mobilitätskonzept soll zur Optimierung des notwendigen motorisierten Individualverkehrs beitragen und Massnahmen zur Förderung des Langsamverkehrs und des öffentlichen Verkehrs beinhalten. Falls es neue Tiefgaragen auf der Roche-Parzelle Grenzacherstrasse/Eisenbahnweg und/oder auf dem Südareal braucht, muss Roche diese mit den dafür notwendigen Planungsverfahren beantragen. Da das Mobilitätskonzept nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens ist, werden die Vertreterinnen und Vertreter der Bau- und Raumplanungskommission im August 2010 vorab über die Inhalte des Mobilitätskonzepts informiert.

Bebauungsplan verletzt keine öffentlichen oder privaten Interessen Seit September 2006 hat Roche die Öffentlichkeit über die Arealentwicklung und die nächsten geplanten Bauprojekte informiert. Für die öffentliche Planauflage "Bebauungsplan Südareal" sind aus der Nachbarschaft vor allem betreffend Schattenwurf, Gebäudehöhe, Immissionen und vom VCS betreffend Verkehr Einsprachen eingegangen. Sofern die Einsprachen Gegenstand des Verfahrens waren, wurden sie im Rahmen der Einsprachebearbeitung behandelt und abgewogen. Durch den vorliegenden Bebauungsplan werden die öffentlichen und privaten Interessen nicht verletzt und die gesetzlichen Grundlagen berücksichtigt. Der Regierungsrat hat daher die Einsprachen geprüft und abgewiesen und den Bebauungsplan zur Behandlung sowie zum abschliessenden Beschluss an den Grossen Rat überwiesen.

Aufwertung der Umgebung
Im Zug der Arealentwicklung sollen ausserdem öffentliche und private Freiräume durch einzelne Massnahmen aufgewertet werden. Als Grundlage dafür wurde deshalb ein umfassendes Grün- und Freiraumkonzept erarbeitet. Dieses umfasst das Firmenareal der Roche sowie auch die öffentlichen Strassen- und Grünräume in der näheren Umgebung. Langfristig soll die beabsichtigte Verdichtung des Areals durch Aufwertungsmassnahmen im öffentlichen Strassenraum Grenzacherstrasse sowie den Parkanlagen Solitude-Park und Schwörstädteranlage begleitet werden.
 

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