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Unterstützung der Wohngenossenschaften durch den Partnerschaftlichen Baurechtsvertrag Plus
31. August 2010
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Mit dem neuen "Partnerschaftlichen Baurechtsvertrag Plus" soll die Erneuerung des teilweise nicht mehr zeitgemässen Wohnungsbestandes der Genossenschaften im Kanton Basel-Stadt gefördert werden. Der Mustervertrag enthält spezielle Elemente für die Abgabe von Baurechtsparzellen an Genossenschaften des gemeinnützigen Wohnungsbaus.

Im Rahmen der Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus hat der Regierungsrat die Anpassung des Partnerschaftlichen Baurechtsvertrags an die speziellen Bedürfnisse von Wohngenossenschaften genehmigt. Der neue Partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus enthält einerseits Elemente, die den Genossenschaften entgegenkommen (aber keine Subventionen) und andererseits Elemente, die ihnen zusätzliche Leistungen abverlangen:

Staffelung des anfänglichen Baurechtszinses: Der Partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus sieht einen anfänglich reduzierten und gestaffelten Baurechtszins vor, der den Genossenschaften in der mit dem höchsten finanziellen Risiko behafteten Anfangsphase entgegenkommt.

Erneuerungsfonds: Die Genossenschaft äufnen einen Erneuerungsfonds. Dank dieses Fonds werden künftig die notwendigen Sanierungen und Erneuerungen für die Genossenschaften finanzierbar sein.

Wohnpolitische Auflagen: Das dritte Element des partnerschaftlichen Baurechtsvertrags plus sind wohnpolitische Auflagen. Durch sie stellt der Kantons sicher, dass auf den an Genossenschaften vergebenen Baurechtsparzellen Wohnungen realisiert werden, welche den Zielen des Stadtwohnens entsprechen.

Der Vorstand des Schweizerischen Verbandes für Wohnungswesen (SVW) hat den Mustervertrag des Partnerschaftlichen Baurechtsvertrags Plus ebenfalls genehmigt.

 

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