| Vorübergehende Aufteilung des Gymnasiums in zwei Züge |
| 31. Januar 2012 |
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Mit der Umsetzung der vom Grossen Rat im Mai 2010 beschlossenen Schulharmonisierung wird der gymnasiale Bildungsgang vom Kindergarten bis zur Matur von 14 auf 15 Jahre verlängert. Nur vier statt heute fünf Jahre dieses Weges deckt in Zukunft aber das Gymnasium ab. Der Regierungsrat hat beschlossen, dass die Verlängerung in zwei Schritten vollzogen werden soll. Grundsätzlich erfolgt die Verlängerung ab jenem Jahrgang, der im Sommer 2012 in eine 1. Gymnasialklasse aufgenommen wird. In einer Übergangszeit erlangen bei vier Jahrgängen je ca. die Hälfte der Schülerinnen und Schüler wie bis anhin in 14 Jahren beziehungsweise nach dem neuen System in 15 Jahren die Maturität. Nach dieser Übergangszeit wird die reguläre Schulzeit bis zur Maturität für alle 15 Jahre dauern. Die Übergangslösung gilt zum ersten Mal für jene Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die im August 2012 in eine 1. Gymnasialklasse aufgenommen werden. Mit dieser Lösung wird die Verlängerung der Schulzeit in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zeitgleich umgesetzt. In den Schuljahren 2013/2014 bis 2016/2017 wird am Ende der 2. Gymnasialklasse auf der Basis des Zeugnisses eine Selektion stattfinden. Diese teilt die Schülerinnen und Schüler in zwei Züge ein: Der eine Zug (»normaler« Zug) nimmt das neue System vorweg und führt die weniger leistungsstarken Schülerinnen und Schüler in vier Jahren zur Matur. Dieser vierjährige Zug dauert also gleich lang wie der vierjährige gymnasiale Bildungsgang, der nach der Umsetzung der Schulharmonisierung an die dreijährige Sekundarschule anschliessen wird. Der Kanton Basel-Landschaft wird zeitgleich mit dem Kanton Basel-Stadt die Verlängerung ihres heute dreieinhalbjährigen Gymnasiums auf vier Jahre für jene Gymnasiastinnen und Gymnasiasten vollziehen, die im Schuljahr 2014/15 in eine 1. Gymnasialklasse eintreten werden. Die Leistungsstärkeren werden dem »beschleunigten« Zug zugeteilt, der während einer vierjährigen Übergangszeit noch nach dem heute geltenden Modell in drei Jahren zur Matur führt. Sie sind auch berechtigt, den »normalen« Zug zu besuchen. Als Selektionskriterium dient der Notendurchschnitt über alle Promotionsfächer, wobei die ungenügenden Fächer doppelt zählen. Ein Durchschnitt von 4.5 und besser berechtigt für den Übertritt in den beschleunigten Zug. Eine statistische Auswertung der Zeugnisse der letzten Jahre hat ergeben, dass mit diesem Selektionskriterium die Schülerschaft in annähernd zwei gleich grosse Hälften unterteilt wird. Pädagogische Chancen Kontinuierliche Entwicklung der Gymnasien Übergangsverordnung |




