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Gewinnbenachrichtigungen im Umlauf – Polizei warnt Bevölkerung
10. März 2010
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Gewinnbenachrichtigungen sorgten am Dienstag für einige Aufregung bei einigen Mitbürgern. Im gesamten Landkreis erhielten Mitbürger von einem angeblichen Finanzdienstleistungsunternehmen eine Gewinnbenachrichtigung. Den Empfängern wurde in dem amtlich wirkenden Schreiben mitgeteilt, dass das absendende Unternehmen für die angeschriebenen Bürger die Auszahlung eines versprochenen, aber verweigerten Gewinnes erwirkt habe. Dabei wird eine beträchtliche Gewinnsumme aufgeführt, die angeblich ausbezahlt werden soll. Zum Empfang des Gewinnes sollen die Bürger einen Rückschein mit Anmeldung zu einer Veranstaltung zurücksenden. Um den Anreiz an der Teilnahme zu erhöhen, wird gleichzeitig eine Zusatzprämie in Form eines Express-Kaffee-Automaten in Aussicht gestellt.

Alle bisher angeschriebenen Personen haben aber tatsächlich gar keine Gewinnbenachrichtigung erhalten, bzw. an keinem Gewinnspiel teilgenommen. Die Ermittlungen der Polizei haben ergeben, dass die Bürger auf diese Art und Weise zur Teilnahme an einer sogenannten „Kaffeefahrt“ animiert werden sollen. Diese Fahrten sind Verkaufsveranstaltungen, bei denen oft minderwertige Waren zu überhöhten Preisen angeboten werden. Auch in anderen Regionen kam es schon zu solchen Gewinnbenachrichtigungen.

Die Polizei rät den Empfängern dieser Briefe den Rücksendeschein nicht auszufüllen und abzuschicken. Vernichten Sie das Schreiben und reagieren Sie nicht darauf.

Darüber hinaus gibt die Polizei folgende Tipps:
  • Nicht von reißerischen Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen blenden lassen
  • Vorsicht gegenüber phantasievollen Versprechen und Anpreisungen
  • Keinesfalls unter Druck setzen lassen oder sich zu einer Handlung verpflichtet fühlen
  • Nichts unterschreiben, was nicht genau verstanden ist - Unterschriften sind nie "reine Formsache"
  • Bei Verträgen auf Kaffeefahrten auf Datum und Unterschrift achten, Belehrung über Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden
  • Vom Widerrufsrecht Gebrauch machen, wenn Zweifel aufkommen oder übereilt ein Vertrag abgeschlossen wurde
Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.polizei-beratung.de oder bei der Verbraucherzentrale Baden Württemberg unter www.vz-bw.de
 

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