| Frau überfallen |
| 12. Januar 2012 |
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Bad Säckingen. Ein unbekannter Mann hat am Mittwochabend eine 20 Jahre alte Frau beim Spielplatz in der Austraße überfallen. Das Opfer kam kurz nach 20.00 Uhr aus Richtung Gießenstraße, als ihr ein dunkel gekleideter junger Mann entgegentrat. Er sagte etwas zu der Frau, das sie jedoch nicht verstand. Anschließend schlug er sie mit der Hand ins Gesicht. Hierdurch verlor die Frau ihren Geldbeutel, den sie unter der Jacke trug. Der Täter nahm den schwarzen Bedienungsgeldbeutel vom Boden auf und flüchtete in Richtung Festplatz. Die Geschädigte, die durch den Schlag eine Platzwunde im Gesicht erlitt, rief anschließend laut um Hilfe. Die Polizei fahndete mit mehreren Streifenfahrzeugen nach dem Täter, konnte ihn jedoch nicht feststellen. Der Täter war ca. 20 Jahre alt, schlank und sportlich und etwa 1,75 m groß und soll einen südländischen Einschlag gehabt haben. Bereits am Dienstagabend wurde einer Frau in der Nähe dieses Tatortes die Handtasche geraubt. Die beiden Taten weisen Parallelen auf, die auf einen Tatzusammenhang hinweisen könnten. Die Kriminalpolizei Waldshut-Tiengen (Tel. 07741 83160) hat die Ermittlungen in beiden Fällen übernommen und bittet Zeugen, denen verdächtige Personen in diesem Bereich aufgefallen sind, sich zu melden. Nachtrag: Handtaschenräuber stellt sich der Polizei Bad Säckingen. Der Täter, der am Dienstagabend in der Scheffelstraße einer 36 Jahre alten Frau die Handtasche entrissen hat, ist ermittelt. Es handelt sich um einen 30 Jahre alten, hier wohnenden und arbeitenden Deutschen. Er hat sich heute Morgen selbst bei der Polizei gemeldet und hat die Tat gestanden. Seinen Angaben zufolge hat er dringend Geld gebraucht, zudem soll er zur Tatzeit betrunken gewesen sein. Weiterhin ungeklärt ist eine ähnliche Straftat, die am Mittwochabend gegen 20 Uhr in dieser Gegend verübt wurde. Wie bereits berichtet, hat ein dunkel gekleideter Täter eine Frau angesprochen, sie ins Gesicht geschlagen und ist anschließend mit dem Geldbeutel des Opfers geflüchtet. Nach diesem Täter wird weiterhin gefahndet. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen kommt der geständige Täter für diese zweite Tat nicht in Betracht. Die Abklärungen hierzu sind allerdings noch nicht vollständig abgeschlossen. |



