| Flughafen Zürich |
| 30. Juli 2010 |
Ausnahmegenehmigung zur Nutzung deutschen Luftraums am Schweizer Nationalfeiertag, 01. August 2010Wie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), Berlin, mitgeteilt hat, werden für den Schweizerischen Nationalfeiertag in der Nacht des 1. Augustes 2010 die in der aktuellen Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung veröffentlichten Beschränkungen für An- und Abflüge des Flughafens Zürich hinsichtlich der Nutzung des deutschen Luftraumes ausgesetzt. Dies bedeutet, dass in dieser Zeit Anflüge von Norden über das Kreisgebiet zur Landung auf den Pisten 14 und 16 erlaubt sind.Die Ausnahmegenehmigung habe, so dass BMVBS weiter, wie in den Jahren zuvor nur Bestand, wenn, wie im Antrag des Schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt ausgeführt, Feuerwerkskörper die sicheren An- /Abflüge auf die anderen Betriebspisten gefährden würden. Landrat Tilman Bollacher hat die Begründung mit gewisser Verwunderung zur Kenntnis genommen. „Offenbar stören die Feuerwerkskörper nur im Süden und Osten des Flughafens, im Norden dagegen nicht.“ |




