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Annahme von defekten Energiesparlampen auf allen 23 Recyclinghöfen des Landkreises
09. September 2010
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Das Europaparlament hat mit Verordnung 244/2009 (Öko-Design-Verordnung, sogenannter Glühlampenausstieg) geregelt, dass ab 01.09.2009 klare Glüh- und Halogenlampen der Effizienzklassen F und G mit einer Leistung von 100 Watt und mehr, sowie sämtliche mattierten Glühlampen in den Mitgliedsländern der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Seit dem 01.09.2010 gilt zusätzlich ein Verkaufsverbot für entsprechende Glüh- und Halogenlampen mit einer Leistung von 75 Watt und mehr. Bis 2012 sollen dann sämtliche Glüh- und Halogenlampen der genannten Effizienzklassen vom Markt genommen und durch Energiesparlampen ersetzt werden. Bis 2012 müssen alle Lampen mindestens die Effizienzklasse C erfüllen, bis 2016 die Klasse B.

Im Unterschied zu Glühlampen und Halogenlampen dürfen Energiesparlampen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Gasentladungslampen (Energiesparlampen und Röhren) enthalten in geringen Mengen Quecksilber, das zu ihrer Funktion unbedingt benötigt wird. Bei ordnungsgemäßer Abgabe der defekten Energiesparlampen kann Quecksilber getrennt erfasst und verwertet werden.

Bereits seit September 2009 bietet der Landkreis Waldshut seinen Bürgerinnen und Bürgern an, Energiesparlampen auf allen 23 Recyclinghöfen des Landkreises kostenlos abzugeben. Daneben ist auch wie bisher die Entsorgung über die mobile Schadstoffsammlung möglich. Leuchtstoffröhren sind nach wie vor ausschließlich über die mobilen Schadstoffsammlungen sowie über die Grünkompostierungsanlage in Küssaberg-Ettikon und die Deponie Lachengraben zu entsorgen.
Werden Energiesparlampen auf den genannten Wegen entsorgt, ist sichergestellt, dass sie fachgerecht aufgearbeitet und recycelt werden.

 

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