| Bürgermeister Moosmann, Rickenbach: Amtsärztliches Gutachten zur Frage der Dienstfähigkeit beim Landratsamt eingegangen |
| 23. Januar 2012 |
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Das vom Landratsamt Waldshut als zuständiger Dienstvorgesetzter beim Amtsarzt beantragte Gutachten zur Frage der Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit liegt seit 19.01.2012 beim Landratsamt vor. Der zuständige Amtsarzt hat zur Frage der aktuell vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Dienstfähigkeit/Dienstunfähigkeit Stellung genommen. Das Landratsamt wird, wie gesetzlich vorgeschrieben, Bürgermeister Moosmann das amtsärztliche Gutachten zur Stellungnahme übersenden und ihn förmlich anhören. In § 44 Landesbeamtengesetz (LBG) ist geregelt, dass bei Anhaltspunkten, die für eine Dienstunfähigkeit oder begrenzte Dienstfähigkeit sprechen und andere Verwendungen ausscheiden, die Gründe für die beabsichtigte Maßnahme anzugeben sind, wenn die Versetzung in den Ruhestand oder die Verwendung in begrenzter Dienstfähigkeit beabsichtigt ist. Nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage geht das Landratsamt davon aus, dass eine Zurruhesetzungsverfügung wegen Dienstunfähigkeit in dem laufenden Verfahren zu erfolgen hat. Gemäß § 44 LBG kann der Beamte im Anhörungsverfahren innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme erheben. |



