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Montag, den 01. März 2010 um 15:19 Uhr |
Stockach Am Sonntag, gg. 16.10 Uhr, meldeten mehrere Fahrzeugführer, dass vier Kinder von einer Brücke kleinere Steine auf Fahrzeuge auf der Autobahn 98 werfen würden. Nach kurzer Fahndung konnten drei Buben gleich festgestellt werden, weil ein Geschädigter sofort auf dem Standstreifen angehalten hatte und die sich hinter einem Kieshügel versteckenden Kinder aufspüren konnte. Der vierte Junge konnte kurze Zeit später ebenfalls festgestellt werden.
Die Buben im Alter zwischen 10 und 13 Jahren wurden nach belehrenden Gesprächen an ihre Eltern übergeben.
Bislang meldeten sich drei Pkw-Fahrer, deren Pkws durch die gezielt heruntergeworfenen Steine jeweils im Bereich der Motorhauben beschädigt worden waren.
Rechtlich ist das Tun als Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr zu werten, das mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
- Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
- Hindernisse bereitet oder
- einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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