In verschiedenen Kantonen der Deutschschweiz und dem Fürstentum Liechtenstein
laufen seit dem Schuljahr 2003/2004 Schulversuche mit der Basis- oder der
Grundstufe. Bei diesem Projekt ging es um die Erprobung einer pädagogischen und
organisatorischen Neuausrichtung der Eingangsstufe für vier- bis achtjährige Kinder.
Dieses Schulentwicklungsprojekt ist von der Erziehungsdirektorenkonferenz der
Ostschweiz und des Fürstentums Liechtenstein lanciert und jetzt abgeschlossen
worden. Der Projektschlussbericht liegt vor.
Neuorganisation der Eingangsstufe – warum?
Seit den Neunzigerjahren beschäftigen sich Bildungsverantwortliche mit der Aus- und
Umgestaltung der ersten Bildungsstufe, dem Kindergarten und den ersten beiden Klassen der
Primarstufe. Anlass gab eine umfassende Analyse verschiedener Probleme im Kindergarten,
und beim Einritt in die Primarschule, wie beispielsweise:
- die Diskussion um das Einschulungsalter,
- Kinder, die für ein zusätzliches Jahr im Kindergarten behalten werden und die speziellen
Massnahmen beim Übertritt in die Primarschule wie Einführungsklasse / Einschulungsjahr,
- die kantonal sehr unterschiedliche Verweildauer im Kindergarten (Angebots- und/oder
Besuchsobligatorium) und die unterschiedliche Organisation von Kindergarten und Primarschule,
- der Umgang mit den grossen Unterschieden in der Entwicklung und im Lernstand der
Kinder,
- die Forderungen nach früher Integration und Förderung von Kindern aus benachteiligten
Familien.
Aufgrund dieser Problemlage wurde eine Neuorganisation der Eingangsstufe ohne
«Schnittstelle Schuleintritt» skizziert.
Die Schulversuche mit der Basisstufe und der Grundstufe
In der Basis- oder Grundstufe spielen und lernen Kinder in einer altersdurchmischten Klasse.
Die Basisstufe umfasst zwei Jahre Kindergarten und die 1. und 2. Primarklasse; die Grundstufe
zwei Jahre Kindergarten und die 1. Primarklasse. Diese beiden Modelle zeichnen sich aus
durch flexible organisatorische Rahmenbedingungen und einen Unterricht, der den
unterschiedlichen Bedürfnissen von Kindern im Alter zwischen 4 und 8 Jahren pädagogisch
gerechter werden soll.
Mehrere Kantone haben diese Idee der Neugestaltung der Eingangsstufe aufgenommen und
erprobten die Modelle. Seit dem Schuljahr 2003/2004 begannen, zeitlich gestaffelt, 170
Schulversuchsklassen mit der Basisstufe und/oder Grundstufe in den Kantonen AG, AR, BE,
FR, GL, LU, NW, SG, TG, ZH und im Fürstentum Liechtenstein. Die Kantone definierten für
ihre Schulversuche unterschiedliche Rahmenbedingungen, orientierten sich jedoch an
gemeinsamen Zielsetzungen:
-
In einer altersgemischten Klasse sollen die Kinder ihrer individuellen Entwicklung gemäss
gefördert werden. Das Spiel und das spielerische und aufgabenorientierte Lernen stehen
ebenso im Vordergrund, wie erste Schritte in Lesen, Schreiben und Rechnen, die früher
möglich sind.
- Der Eintritt in die Basisstufe oder Grundstufe bzw. der Übertritt in die nachfolgende Klasse
kann halbjährlich erfolgen.
- Die Verweildauer ist flexibel: Die Grundstufe kann in 2 bis 4 Jahren, die Basisstufe in 3 bis
5 Jahren durchlaufen werden.
- Die frühe Förderung und Integration aller Kinder sind anzustreben.
- Zwei Lehrpersonen mit unterschiedlichem Ausbildungshintergrund (je eine Lehrperson des
Kindergartens und der Primarstufe) arbeiten in gemeinsamer Verantwortung mit der
schulischen Heilpädagogin oder dem schulischen Heilpädagogen in einer Klasse.
Die wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Schulversuche erfolgte durch das Institut
für Bildungsevaluation der Universität Zürich und das Institut für Lehr- und Lernforschung der
Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen. Sie untersuchten während fünf Jahren die
Lernfortschritte von 1000 Kindern ab dem ersten Kindergartenjahr bis zur dritten Primarklasse
aus Schulversuchs- und traditionell geführten Schulklassen und befragten deren Eltern und
Lehrpersonen zu ihren Erfahrungen.
Gemeinsam legen nun die Erziehungsdirektoren-Konferenz der Ostschweizer Kantone und des
Fürstentums Liechtenstein (EDK-Ost) sowie die weiteren beteiligten Kantone der
Deutschschweiz den Projektschlussbericht EDK-Ost 4bis8 vor, in dem die kantonalen
Erfahrungen mit den Schulversuchen und die wissenschaftlichen Ergebnisse präsentiert
werden.
Wichtigste Erkenntnisse aus den Schulversuchen mit der Basisstufe und der Grundstufe
Mit dem Modell der Basisstufe und der Grundstufe konnten die in den Schulversuchen
gesetzten Ziele grundsätzlich erreicht werden. Die Ergebnisse der beiden Modelle – Basisstufe
bzw. Grundstufe – unterscheiden sich kaum:
- Die Schnittstelle zwischen Kindergarten und 1. Klasse kann aufgelöst werden. Spezielle
Massnahmen, wie Einschulungsklassen oder Einführungsklassen sind mit den neuen
Modellen nicht notwendig.
- Der Übertritt von der Basisstufe oder Grundstufe in die 2. oder 3. Klasse gelingt
unterschiedlich gut.
- Mit dem Teamteaching und der engen Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen gelingt
die Integration von Kindern mit verstärktem sonderpädagogischem Bedarf. Die Integration
aller Kinder führt zu keinen Nachteilen für die leistungsstärkeren Kinder.
- Kindergarten und 1./2. Primarklasse können organisatorisch und pädagogisch-didaktisch
zusammengeführt werden.
- In der Basisstufe haben Spielen und Lernen genügend Raum, die Kinder profitieren von den
vielfältigen Unterrichtsformen und der altersdurchmischten Gruppe.
- Die Kompetenzen in Lesen und Mathematik können am Anfang der Basisstufe oder
Grundstufe früher gefördert werden. Nach vier Jahren haben sich die Leistungen in Lesen
und Mathematik allerdings wieder angeglichen.
- Einige Kinder absolvieren die Basisstufe oder die Grundstufe in kürzerer Zeit, andere
benötigen ein Jahr länger Zeit. Die unterschiedliche Verweildauer und der flexible Eintritt in
die Basisstufe oder Grundstufe bzw. der Übertritt in die nachfolgende Klasse werden
genutzt.
- Die Schulen haben sich freiwillig am Schulversuch beteiligt. Die Lehrpersonen schätzen die
Zusammenarbeit im Team im Umfang von 15–18 Lektionen pro Woche und die
gemeinsame Verantwortung für den Unterricht.
- Eltern, welche die pädagogischen Ziele der neuen Modelle durch Erfahrungen ihrer Kinder
kennenlernen, schätzen diese durchwegs positiv ein.
Ergebnisse im Vergleich Basisstufe, Grundstufe, Kindergarten, 1. bzw. 2. Primarklasse
Die vielfältigen Erkenntnisse aus den Schulversuchen erlauben in einzelnen Aspekten einen
Vergleich mit dem traditionellen System Kindergarten -1./2. Primarklasse.
-
Die Untersuchungen zeigen auf, dass die Grundstufe, die Basisstufe und das traditionelle
System mit Kindergarten und 1./2. Primarklasse vergleichbare Leistungen erbringen, die
Lernziele am Ende der 3. Klasse erfüllen und auf gute Akzeptanz von Seiten der Eltern
stossen.
- In der Basisstufe und Grundstufe gelingt dies mit der Integration fast aller Kinder, ohne dass
für die leistungsstärkeren Kinder daraus ein Nachteil entstünde.
- Im Vergleich gelingt es keinem der drei Organisationsmodelle, Kinder aus benachteiligten
Familien wesentlich besser zu unterstützen.
- Die Kosten für die Grundstufe oder Basisstufe sind insgesamt höher als diejenigen für den
Kindergarten und 1./2. Primarklasse. Um wie viel die Kosten höher sind, hängt von den
kantonalen Rahmenbedingungen und Vorgaben ab. Die Mehrkosten wirken sich
entsprechend von Kanton zu Kanton verschieden aus. Berechnungen zeigen jedoch, dass
es aufgrund der Optimierungsmöglichkeiten in der Klassenbildung gerade in Gemeinden mit
Kleinstschulen zu kostenneutralen Lösungen oder sogar Einsparungen gegenüber dem
Kindergarten und den 1./2. Primarklassen kommen kann.
Beim Leistungsvergleich unter den drei Organisationsformen ist zu bedenken, dass bei den
neuen Modellen ein erhebliches Mass an Entwicklungsarbeit erst im Verlauf der Schulversuche
geleistet werden konnte.
Weiteres Vorgehen
Die Fragestellungen, verglichen mit denjenigen zu Beginn des Projekts von 2002, haben sich
erheblich verändert. So sind in den letzten Jahren in der Weiterentwicklung des Kindergartens,
des Schuleintritts und des Übertritts in die 1. Primarklasse in vielen deutsch- und
gemischtsprachigen Kantonen wesentliche Massnahmen umgesetzt worden, die bei einer
Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse des Schulversuches ebenfalls zu berücksichtigen
sind.
21 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein haben in einem Projektverbund ein bedeutendes
Schulentwicklungsanliegen auf überregionaler Ebene unterstützt. Wichtige Erkenntnisse liegen
nun vor. Für die weiteren Entscheide stehen den Kantonen vielfältige Erkenntnisse und
umfangreiche Grundlagen zur Verfügung. Der Entscheid, wie dies umgesetzt werden soll, steht
in der abschliessenden Kompetenz jedes einzelnen Kantons. |