| Gesetz auf einer Postkarte |
| Geschrieben von: Solar Consulting GmbH, Axel Vartmann |
| 09. Januar 2012 |
Landesprogramm Zukunft Altbau erklärt Erneuerbare-Wärme Gesetz kurz und knappDas EWärmeG aus Baden-Württemberg auf einen Blick. „Das Erneuerbare-Wärme Gesetz sieht vor, dass zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden künftig über erneuerbare Energien abgedeckt werden“, erklärt Claudia Rist von Zukunft Altbau. „Zur Wahl stehen Solarthermie, Geothermie, Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowie Biomasse.“ Alternativ sind erneuerbare Energien durch eine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzbar. Ab Mitte 2012 plant die Landesregierung eine Novelle des seit Januar 2010 auch für Altbauten geltenden Gesetzes. Im Gespräch ist ein erneuerbarer Wärmeanteil von 15 anstatt zehn Prozent. Einzelheiten stehen derzeit jedoch noch nicht fest. Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt. |





