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Auf Kaffeefahrt finanziellen Schaden vermeiden
15. Juli 2010
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Mit den Tipps der Polizei schützen sich Senioren vor Betrug bei Werbefahrten – nicht nur in der schönen Urlaubszeit
Stuttgart – Für Taschendiebe, Betrüger und windige Verkäufer sind ältere Menschen oftmals leichte Opfer. Gerade Senioren, die in der Urlaubszeit gerne Tagesausflüge oder kleine Reisen mit dem Bus unternehmen, müssen aufpassen. Schnell kann aus dem im Prospekt versprochenen Ausflug eine Verkaufsveranstaltung mit zweifelhaften Methoden werden. Die Tipps der Polizei in der Broschüre „Der goldene Herbst“ helfen, sich vor betrügerischen Verkäufern zu schützen.

Auf Busreisen mit Verkaufsveranstaltung, auch Kaffeefahrten genannt, geraten Senioren immer wieder an unseriöse Verkäufer, die ihnen nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen. „Trotz wiederholter Warnungen vor günstigen Kaffeefahrten fallen leider immer noch viele Senioren darauf herein und müssen erkennen, dass nicht die versprochenen Besichtigungen, sondern eine Werbeveranstaltung im Vordergrund steht. Dort werden sie oftmals von windigen Verkäufern geschickt unter Druck gesetzt und dazu gedrängt, Kaufverträge abzuschließen, die nicht selten ihr monatliches Einkommen übersteigen“, sagt Prof. Dr. Wolf Hammann, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und Landespolizeipräsident von Baden-Württemberg. Zudem versuchen unseriöse Verkäufer das Widerrufsrecht zu unterlaufen. Dieses erlaubt es, bei Kaffeefahrten oder ähnlichen Veranstaltungen geschlossene Kaufverträge binnen zwei Wochen zu widerrufen. Windige Vertreter nehmen dann Bestellungen ohne Datumsangabe auf und können diese später rückdatieren – die Widerrufsfrist ist damit schnell verflogen. Daher ist es besonders wichtig auf das Datum und die Belehrung über das Rücktrittsrecht zu achten. „Am sichersten ist es aber, bei einer Werbeveranstaltung erst gar nichts zu kaufen oder zu unterschreiben“, rät Prof. Dr. Hammann.

Denn bei solchen Verkaufsveranstaltungen geht es nur ums schnelle Geschäft. Die als Schnäppchen gepriesenen Kochtöpfe, Badezusätze oder Trinkkuren sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und teurer als im Fachhandel. Mit den folgenden Tipps der Polizei können sich ältere Menschen vor den Tricks der Verkäufer schützen:
  • Es spricht nichts gegen eine Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
  • Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht muss im Vertrag gesondert unterschrieben werden. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
  • Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.
  • Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.
Die Broschüre „Der goldene Herbst“ ist bei den (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen erhältlich sowie im Internet als Download eingestellt unter www.polizei-beratung.de. Sie enthält auch andere wertvolle Tipps für Senioren zum Schutz vor Straftaten.
 

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