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  • 21. Juni 2015

Ohne Ehe werden Homosexuelle nicht diskriminiert

Von Dennis Riehle | Humanistische Alternative Bodensee (HABO)

Zuerst möchte ich festhalten, dass ich mich selbst als homosexuell bezeichne – und greife damit etwaigen Entgegenhaltungen vor, ich wisse nicht, wovon ich spreche. Trotzdem werden Zeilen folgen, die sicherlich Manche aus der „schwul-lesbischen Szene“, aber auch meine Kollegen aus humanistischen Kreisen so vielleicht nicht teilen würden. Um dennoch allen gegenteiligen Mutmaßungen vorzubeugen: Menschenrechte sind nicht verhandelbar, beschränkbar oder teilbar. Daher ist für mich unumstritten: Die sexuelle Orientierung eines Jeden genießt umfänglichen Respekt, Würde und Anerkennung. Wer in der derzeitigen Debatte mit anderslautenden Meinungen versucht, Stimmung zu erzeugen, kann sich meiner Unterstützung nicht gewiss sein. Denn bei allem Diskurs verhandeln wir nicht um die Integrität des Individuums mit seinen grundlegenden Rechten auf Selbstbestimmung. Daran gibt es nichts zu deuteln; dort endet der Spielraum einer jeden demokratischen Debatte.

Riehle Dennis Presse 5Ich möchte meine Argumentation auf eine andere Ebene lenken: Verdeutlicht man sich die Gedanken, die sich die Verfasser des Grundgesetzes gemacht haben, bleibt aus meiner Sicht die Würdigung der „klassischen“ Ehe im Punkt des Artikels 6 ein Anliegen, das zwar nicht direkt unter der „Ewigkeitsklausel“ verankert ist, aber dennoch auch einer modernen, den „Zeitgeist“ überlebenden Phase trotzt. Die Bindung zwischen Mann und Frau scheint mir nicht nur aus sexueller (und damit gleichsam natürlicher) Sicht als eine einzigartige und hervorgehobene Harmonie privilegiert, sondern bleibt wohl auch die mehrheitliche Form des Zusammenlebens. Entsprechend brauche ich weder eine biblische, noch andere moralische Grundlagen, um zu erkennen: Die Beschaffenheit der unterschiedlichen Geschlechter deutet auf ein besonderes Korrelat hin, schließlich krönt sich die heterosexuelle Ergänzung zweier Menschen abschließend auch in der Möglichkeit, Nachwuchs zu zeugen. Das ist zwar allesamt kein Grund, das gleichgeschlechtliche Miteinander abzuwerten – aber nicht jede Würdigung einer bestimmten Konstellation bedeutet gleichzeitig auch eine Diskriminierung anderer.

Es geht um die staatliche Förderung, um den besonderen Rechtsschutz der heterosexuellen Ehe, nicht um die gesellschaftliche Anerkennung der homosexuellen Liebe. Letztere ist von der politischen Auseinandersetzung völlig unberührt, da niemandem zusteht, sie zu erniedrigen. Mein Appell, die verschiedengeschlechtliche Ehe auch weiterhin unter exemplarische Obhut der Verfassung zu stellen, bedeutet gleichsam nicht, dass es keiner Änderungen in verschiedenen juristischen Fragestellungen bedürfe. Denn es ist richtig: Dort, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, müssen sie unterstützt werden. Daher ist die Fortentwicklung der begonnenen Zusprechung von mehr Anrechten und Pflichten der eingetragenen Lebenspartnerschaften zu begrüßen. Auch die grundgesetzlich ebenso behütete Familie kann aus meiner Sicht durchaus gleichsam außerhalb des bisherigen Bildes gelebt werden. Ob damit auch die Notwendigkeit der Zuerkennung vollständiger Adoptionsrechte für beide gleichgeschlechtlichen Partner abzuleiten ist, wage ich unter dem Umstand, dass die Zahl der zur Adoption bereit stehenden Kinder weit unter der liegt, die adoptieren möchte, allerdings zu bezweifeln. Die Studienlage gibt mehrheitlich die Einschätzung her, wonach das Aufwachsen in einer homosexuellen Beziehung keinerlei negative Folgen für die Kleinen bedeutet. Untersuchungen zeigen aber auch, dass es einerseits Probleme gibt, den Zustand der sozialen Elternschaft durch zwei gleichgeschlechtliche Partner auf den der biologischen zu normieren (womit das Modell der „Patchwork“-Familie unberührt bleibt). Dies liegt nicht an äußeren Faktoren, wie vielfach vermutet, also nicht an Ausgrenzungstendenzen dieser Kinder durch das gesellschaftliche Umfeld.  Viel eher bleiben verschiedene Grundbedürfnisse unbefriedigt, da ein entsprechend höherer Bedarf an Orientierung im frühen Alter Startchancen verzerrt.

Es braucht nach meiner Auffassung im Sinne der wechselseitigen Übernahme von Pflichtgefühlen sowohl in steuerlichen, aber auch in bürgerlichen und sonstigen Rechten eine Besserstellung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft gegenüber Singles. Auch Bindungen, in denen Kinder erzogen werden, haben Anspruch auf Vorzüge – entsprechend muss dies dann allerdings gleichwertig für unverheiratete und „neu zusammengesetzte“ heterosexuelle Paare gelten, denn es geht hierbei in erster Linie um die Kinder, weniger um ihre „Eltern“ (in welcher Definition auch immer). Unbestritten bleibt für mich jedoch, dass es einer übergeordneten Privilegierung von Müttern und Vätern bedarf, die Nachwuchs selbst zeugen. Wiederum bedeutet solch ein Schritt keinerlei Verurteilung von Alleinlebenden (zu denen ich selbst gehöre) oder kinderlosen Paaren (die oftmals vollkommen unfreiwillig auf Nachwuchs verzichten müssen); aber im Blick auf die Nachhaltigkeit unseren gesellschaftlichen Fortbestand und seine demografische Versorgung gehört es nach meinem Verständnis zur Normalität, denjenigen ausdrücklichen Dank in Form von öffentlicher Protektion zuzugestehen, die Kinder zur Welt bringen. Wir sollten uns vergegenwärtigen, dass spezifische Rechtsvorteile für bestimmte Personenkreise keine Diskriminierungen nach sich ziehen, solange es um einen Mehrwert geht, der keine existenziellen Nachteile für den Rest bedeutet.

Der Kommentar muss nicht der Meinung der gesamten HABO entsprechen.


Ressort: Glaube und Gesellschaft

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