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  • 29. Februar 2016

„Hier ging es doch um weit mehr als Gotteslästerung!“

Von Dennis Riehle, Sprecher | Humanistische Alternative Bodensee

Humanist sieht Urteil gegen früheren Lehrer als berechtigt an

Nach dem Entscheid des Amtsgerichts Lüdinghausen gegen einen ehemaligen Lehrer, der aufgrund wiederkehrender Publikation von Sprüchen auf seinem Auto verwarnt und zu einer Geldstrafe auf Bewährung mit einer Auflage zur Zahlung von 500 EUR verurteilt wurde, reagierten säkulare Verbände mit Empörung auf die Meldung. Dagegen sieht der Sprecher der „Humanistischen Alternative Bodensee“ (HABO), Dennis Riehle, das Urteil als berechtigt an: „Ich stimme hier nicht mit meinen atheistischen und konfessionsfreien Kollegen überein, die den Beschluss des Gerichts als eine Art Zensur gegen die Meinungsäußerung sehen. Hier ging es doch um weit mehr als Gotteslästerung!“.

So war der Pädagoge wiederholt von Bürgern und der Polizei angezeigt worden, nachdem er auf seinem Fahrzeug Schriftzüge wie „Jesus – 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf!“ oder „Wir pilgern mit Martin Luther: Auf nach Rom! Die Papstsau Franz umbringen. Reformation ist geil!“ befestigt. Riehle meint hierzu: „Das sind doch nicht nur Verächtlichmachungen, da geht es um handfeste Aufrufe zur Gewalt!“. Zwar sei es offensichtlich, dass die Aussagen nur provozieren sollten und nicht ernst gemeint seien, dennoch erachte er diese Form der „Religionskritik“ als vollkommen „unerträglich“. Wer solche Aktionen verteidige, der beweise, dass es manch Säkularem nicht nur an Anstand fehle, sondern dass neuer Atheismus tatsächlich auch Hass sät. „Da wird denjenigen, die sich vernünftig und differenziert mit Kirche und Glaubensgemeinschaften auseinandersetzen wollen und legitimen Tadel aussprechen, doch die Argumentationsgrundlage genommen. Denn eine solch fanatische Anfeindung ist keinesfalls besser als der bemängelte religiöse Radikalismus“.  

Erschwerend komme laut Riehle hinzu, dass hier verschiedenste Ausgangssituationen miteinander vermengt würden. Die Entrüstung über das Urteil basiere vor allem auf dem Vorwurf, die Redefreiheit würde eingeschränkt. Die Annahme, man dürfe grundsätzlich alles äußern, sei aber falsch: „Natürlich ist durch die Meinungsfreiheit nicht alles gedeckt. Wo kämen wir denn hin, wenn dieses Grundrecht keine Grenzen kennen würde!“, so der HABO-Sprecher. Es gebe einen Unterschied, ob man sich lustig mache oder bewusst aufhetze. „Sei es eine Person oder ein Glaube – wer die Schiene des Respekts verlässt, hat die Rückendeckung der Freiheit verloren“, ist sich Riehle sicher. „Wir können nicht auf der einen Seite diejenigen verurteilen, die gegen Flüchtlinge wettern, andererseits aber solche schützen, die einen Klerikalen lieber tot als lebendig sehen würden“. Besonders dramatisch empfinde er, dass „hier versucht wird, blanke Abscheu mit der Kritik am sogenannten ‚Gotteslästerungsparagrafen‘“ zu verknüpfen: „Über diesen Straftatbestand kann man zweifelsohne streiten. Aber ihn in Frage zu stellen, um damit den Weg für Hassreden auf Religion und Kirche zu öffnen, das geht zu weit. Und dass hier der öffentliche Friede gestört worden sei, stehe bei solch aufwiegelnden Botschaften außer Zweifel“, so der Humanist abschließend.


Ressort: Glaube und Gesellschaft

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