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Wenn sich ein MdL um Pfarrstellen sorgt…
Das Kreuz
  • 03. Mai 2017

Wenn sich ein MdL um Pfarrstellen sorgt…

Von Dennis Riehle | Freier Journalist

Die FDP hat in Sachen Kirche und Staat ein ambivalentes Verhältnis in Baden-Württemberg. Nicht zuletzt bei der vergangenen Landtagswahl waren es Kandidaten der Liberalen, die sich im Vorfeld bei den klassischen „Wahlprüfsteinen“ trotz einer Programmatik für Humanismus für eine große Nähe zwischen Klerus und Politik ausgesprochen hatten – und dabei nicht selten allergisch auf Nachfragen reagierten, wie es denn mit einem freiheitlichen Grundrechtsverständnis vereinbar sei, den Säkularismus nur auf dem Papier zu leben, im eigenen Interesse aber durchaus die Verbundenheit mit den Glaubensgemeinschaften zu suchen. Immerhin scheint es innerhalb der Partei doch ganz erhebliche Unterschiede in der Auffassung darüber zu geben, wie eng man mit weltanschaulichen Gruppierungen zusammenarbeiten soll, wenn man sich doch gleichzeitig für größtmögliche Unabhängigkeit des Einzelnen einsetzen möchte.

Dass manch ein Parlamentarier aber offenkundig besonders große Sorgen um die Kirchen hat, zeigt eine aktuelle „Kleine Anfrage“ des Mitgliedes des Landtages (MdL) Dr. Friedrich Bullinger der baden-württembergischen FDP/DVP-Fraktion. In Drucksache 16/1663 bittet er die Landesregierung um Auskunft darüber, „ob bis zum Jahr 2024 in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg weitere 220 Pfarrstellen gestrichen werden sollen“.  Auch wollte der Abgeordnete vom zuständigen Kultusministerium wissen, welche Gründe es „neben der Herausforderung des demografischen Wandels“ denn „für diese Reduzierung“ gebe. Und besonders pikant: Ihn interessiere auch die Meinung der Landesregierung, bittet er doch um Beurteilung, wie man in Stuttgart „die Ausdünnung der Versorgung mit Seelsorgern und Religionslehrern“ einschätzt. Der Staat soll sich in die Aufgaben, in die höchsteigenen Verantwortlichkeiten der Kirchen einmischen, die in Deutschland ohnehin so schwach erkennbare Grenze zwischen Staat und den Glaubensgemeinschaft überschreiten – nur, weil ein Landtagsabgeordneter seine offenkundige Barmherzigkeit mit der vertrackten Lage der Kirchen nicht zurückhalten kann? Man fragt sich, ob Dr. Bullinger mit seiner Anfrage entweder eine gewisse Naivität offenbart hat – oder aber einen wesentlichen Grundsatz unserer Verfassung nicht verstehen will, nämlich den aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 1 WRV, wonach eben „keine Staatskirche“ besteht.

In seiner Begründung sorgt sich der Abgeordnete insbesondere um den Rückgang der Zahlen an Religionslehrern – und bezieht sich damit wohl auf Art. 7 Abs. 1 GG, der die Verantwortung für das gesamte Schulwesen beim Staat sieht. So warnt der Parlamentarier vor Unterrichtsausfall, wenn die Zahl der Theologen und wohl auch der Religionspädagogen vor allem im Ländlichen Raum Württembergs in den kommenden Jahren sinken dürfte. Man fragt sich, woher das strenge Bemühen von Dr. Bullinger rührt, ist der Religionsunterricht doch zumindest eine „res mixta“, eine „gemeinsame Angelegenheit“ – und damit nicht in der alleinigen Verantwortung des Staates. Warum soll sich der Staat entsprechend um ein hausgemachtes Problem der Kirchen kümmern? Tut er nicht schon mehr als genug für eine Institution, welche sich nur allzu oft auf die Unterstützung der öffentlichen Hand verlässt? Dass es sowohl ein Problem mit dem Nachwuchs bei den Pfarrern, aber auch bei den Religionslehrern gibt, das ist nicht wirklich neu – und auch in der evangelischen Kirche keinesfalls eine Seltenheit. Während im Vergleich zur katholischen Seite nicht das Zölibat eine wesentliche Rolle spielt, ist es bei den Protestanten ein langwieriges Studium, ein komplizierter Einstieg in den Beruf, mindestens gleichgroße Gemeinden mit einem immer höheren Arbeitsaufwand, die allgemeine Glaubensskepsis, die sich nicht selten in der Ausbildung noch weiter verschärft, und die häufig überaus konservative Ausrichtung, die gerade in Württemberg zu erheblichen Verwerfungen innerhalb der Landeskirche selbst führt.

Das Ministerium hat erkannt, dass der Abgeordnete mit seinem Eifer die Grenzen zwischen den Kompetenzen überschritten hat. Zu wesentlichen Inhalten antwortete man lapidar unter anderem wie folgt: „Die Fragen betreffen Angelegenheiten, die die Kirche in eigener Zuständigkeit regelt“. Gleichsam scheint Dr. Bullinger die Ursachen für das schwindende Personal und den damit einhergehenden Verlust der seelsorgerlichen Betreuung der württembergischen evangelischen Christenheit auch in der finanziellen Situation zu sehen, erkundigt er sich für ganz Baden-Württemberg auch nach den Kirchensteuereinnahmen und deren Entwicklung, die offenbar nicht Grund für weniger Mitarbeiter sein können: Blickt man nämlich allein auf die angesprochene Landeskirche, so hat sie nach Auskunft des Ministeriums zwischen 2012 und 2016 insgesamt 100 Millionen Euro mehr eingenommen. Jedweder Versuch, auch nur irgendeine staatliche Möglichkeit zu finden, das inhaltlich und personelle Verdörren der Kirchen durch eine helfende Hand des Staates aufzuhalten, scheitert mit der Anfrage, die nicht nur jeden Staatsrechtler verblüffen müsste, sondern auch Ausdruck dessen ist, dass nicht hinter jeder Partei das steckt, was auf ihrem Aushängeschild präsentiert wird…


Ressort: Glaube und Gesellschaft

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