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DIHK: 57.000 Unternehmen stützen haushaltsnahes Verpackungssystem
27. August 2010
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Die Unternehmen haben die neuen gesetzlichen Bestimmungen aus der 5. Novelle der Verpackungsverordnung umgesetzt. Das belegen aktuelle Zahlen  des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Der DIHK betreibt das Register, in dem die Betriebe ihre Verkaufsverpackungen (u.a. Material, Menge) in einer Vollständigkeitserklärung (VE) angeben müssen.


Die Zahl der Unternehmen, die sich an einem dualen System beteiligen und damit das haushaltsnahe Verpackungssystem stützen, hat sich demnach 2009 gegenüber dem ersten Berichtsjahr 2008 um über 250 Prozent erhöht – von rund 15.000 auf rund 57.000 Unternehmen. Ursache dafür sind die seit dem 1. Januar 2009 geltenden neuen Vorschriften und deren konsequentere Umsetzung durch die Unternehmen.

Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Unternehmen, die eine Vollständigkeitserklärung abgeben, um knapp 30 % auf 3.143 (Stand 26. August 2010) gestiegen. Bemerkenswert ist auch der Anstieg der im Register angegebenen Verpackungstonnage von rund 3,3 Mio. Tonnen in 2008 auf  rund 4,9 Mio. Tonnen in 2010. Fazit nach zwei Jahren: Die  Vollständigkeitserklärung hat sich insgesamt als ausreichendes, schlankes, effizientes und mittelstandsfreundliches Instrument bewährt.

Aufgabe der anstehenden 6. Novelle der Verpackungsverordnung muss es vor allem sein, überflüssige Bürokratie abzubauen. Die vier wichtigsten Punkte, die die VE betreffen:  

1. Verzicht auf großflächige Rasterfahndungen, mit denen die für den Vollzug zuständigen Landesbehörden alle rechtstreuen Unternehmen überprüfen. Die Ämter sollten hiervon zugunsten zielgenauer Untersuchungen von Verdachtsfällen befreit werden.

2. Einführung einer Kleinmengenregelung, da 10 % der größten Unternehmen rund drei Viertel der gesamten VE-Verpackungstonnage in Verkehr bringen. Auf jeden Fall sollten die bestehenden Bagatellgrenzen vor allem bei Glas und bei den Leichtverpackungen erhöht werden.

3. Gewerbliche Verpackungen sollten nicht mehr registriert werden müssen, weil sie mit knapp 2 % der gesamten Verpackungstonnage (rund 93.000 Tonnen) mengenmäßig unerheblich sind.

4. Branchenlösungen sollten deutlich entschlackt werden. Von diesen in allen Bundesländern erstmals legal zulässigen Entsorgungslösungen machen entgegen mancher Erwartungen nur wenige Unternehmen Gebrauch. Nur 9 % der Verpackungen werden hierüber entsorgt.

Eine Auswertung zu den VE-Daten des Berichtsjahres 2009 finden Sie unter www.dihk.de

 

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