| Unverständnis über Schweizer Taxiverbot |
| 17. Juni 2010 |
|
Konstanz - Mit Unverständnis reagiert die Industrie- und Handelskammer Hochrhein-Bodensee auf die Ankündigung der Schweiz, deutschen Taxiunternehmen die Personenbeförderung vom Flughafen Zürich-Kloten nach Deutschland auch dann zu untersagen, wenn sie auf Bestellung erfolgt. „Es trifft zwar zu, dass ein bilaterales Abkommen aus den fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts diesen Fall der Personenbeförderung generell ausschließt und nur ausnahmsweise in einem Streifen von fünf Kilometern dies- und jenseits der Grenze erlaubt“ bestätigt Hauptgeschäftsführer Claudius Marx. „Es ist aber nicht nur rechtlich zweifelhaft, sondern vor allem politisch fragwürdig, ein solches Verbot durchzusetzen, wenn es zuvor über ein halbes Jahrhundert nicht mehr praktiziert worden ist – und dies auf beiden Seiten!“ meint der Sprecher der Organisation, deren Mitglieder die betroffenen Taxiunternehmen sind.
Hinzu komme, dass in der Zwischenzeit auf allen anderen Gebieten der grenzüberschreitenden Waren- und Personenbeförderung bilaterale Abkommen mit der europäischen Union geschlossen worden seien, deren Geist das jetzt ausgegrabene Verbot aus der Nachkriegszeit als völlig überholt erscheinen lasse. Gerade Schweizer Transportunternehmen hätten durch diese EU-Abkommen ähnliche Marktzutrittsbedingungen zur EU wie Firmen im EU-Raum erhalten. Im Bereich des Straßenverkehrs bedeutet dies, mit Ausnahme der nationalen Kabotage (Transport von Stuttgart nach München beispielsweise), eine Liberalisierung der Personen- und Gütertransporte zwischen der Schweiz und den EU-Staaten. Das formal noch geltende Verbot aus den 50er Jahren jetzt zu reaktivieren, bedeutet nach Überzeugung der Industrie- und Handelskammer einen Rückfall auf ein lange überwundenes Niveau grenzüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen. Auch einen Hinweis auf den noch immer ungelösten Flughafenstreit kann sich Hauptgeschäftsführer Marx nicht verkneifen: „Ob es opportun ist, neben der noch immer offenen „Großbaustelle Anflugregime Flughafen Zürich“ solche Nebenbaustellen zu eröffnen, sollte in der Schweiz sorgfältig abgewogen werden“. Und für die betroffenen Taxiunternehmen unter seinen Mitgliedern sieht er durchaus Chancen: „Das Abkommen gilt nämlich nur von Jahr zu Jahr, wenn es nicht von einer Seite gekündigt wird.“ Der nächstmögliche Kündigungstermin wäre der 30. September zum Jahresende 2010 – just der Zeitpunkt, zu dem die Schweiz das Verbot reaktivieren will. „Wir kümmern uns darum“, verspricht Marx. |




