| Schweiz unterliegt vor EU-Gericht |
| 09. September 2010 |
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Der südbadische CDU-Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab zeigte sich vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes wenig überrascht: "Ich freue mich, dass unsere europarechtliche Prüfung im Vorfeld bestätigt wurde. Das europäische Recht lässt die Verlagerung von eigenen Problemen ins Nachbarland eben nicht zu. Das ist eine positive Nachricht für die Bürger in meinem Wahlkreis Südbaden." Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am Vormittag den Eidgenossen eine Absage erteilt, die mit einer Nichtigkeitsklage gegen eine 2003 von Deutschland erlassene Verordnung vorgehen wollten. Die Verordnung verbietet Anflüge zum Züricher Flughafen über südbadisches Gebiet in den frühen Morgen- und Abendstunden. Schwab ist der Ansicht, dass die Fluglärmfrage schon längst hätte geklärt werden können. "Jetzt erweist es sich als Fehler", so Schwab, "dass die Schweiz im Jahr 2003 den Maximalforderungen des Flughafens und des Kantons Zürich nachgegeben hat, anstatt den fertig ausgearbeiteten Staatsvertrag zu unterzeichnen und so für politische Akzeptanz für den Flughafen Zürich zu werben." |




