| Ferienzeit - Einbruchszeit |
| 09. Juni 2010 |
Am Samstag, 26. Juni 2010 ist «Bündelitag» und somit Beginn der Basler
Sommerferien. Auch in diesem Jahr möchten das Justiz- und
Sicherheitsdepartement, die Staatsanwaltschaft und neu die Grenzwache ein
paar «goldene Regeln» in Erinnerung rufen.
Schliesslich sei an dieser Stelle auf die Möglichkeit einer persönlichen und kostenlosen Beratung durch das Ressort «Kriminalprävention» hingewiesen. Reisetipps der Grenzwache Trotz Abbau der systematischen Passkontrolle innerhalb des Schengenraums sind auch für die Sommerferien 2010 im Ausland stets gültige Reisedokumente mitzuführen. Es ist daher wichtig, rechtzeitig zu kontrollieren, ob die entsprechenden Reiseausweise noch gültig sind. Es gilt auch daran zu denken, dass Kleinkinder und Jugendliche über eigene Ausweise verfügen müssen. Die Grenzwache kann auf dem Flughafen Basel-Mulhouse für Schweizer Bürger kostenpflichtige provisorische Pässe (Notpässe) ausstellen. Wer mit dem Auto in die Ferien reist, tut gut daran, vor Reiseantritt abzuklären, welche Fahrzeugdokumente und Notfallausrüstungen im Reise- oder Transitland vorgeschrieben sind. So gehört eine reflektierende gelbe oder orange Warnweste oder eine Notfallapotheke in vielen Ländern Europas zur vorgeschriebenen Mindestausrüstung. Wenn immer möglich, sind die Wochenenden wegen hohem Verkehrsaufkommen zu meiden. So rät die Grenzwache Basel, während den Sommerferien jeweils ab Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag die grossen Grenzübergänge der Autobahnen von Basel an der Grenze zu Deutschland und Frankreich zu umfahren. Über diese Übergänge erfolgt erfahrungsgemäss der internationale Fernreiseverkehr in und durch die Schweiz. Wachsamkeit auch in den Ferien gefragt So einfach es klingt: Reisende sollten immer auf ihr Handgepäck achten. Dazu gehört auch die sichere Aufbewahrung von Ausweisen, Bargeld und Kreditkarten. Besondere Aufmerksamkeit ist im Gedränge angebracht. Nie sollten für eine andere Person Gegenstände durch die Zollkontrolle gebracht werden. Schon manche Hilfsbereitschaft wurde missbraucht. Um unangenehme Überraschungen bei der Heimreise zu vermeiden, empfiehlt die Grenzwache, sich vor Reiseantritt über die geltenden Schweizer Zollvorschriften zu informieren. So gibt es bei Tabak, Alkohol und gewissen Lebensmitteln Einfuhrbeschränkungen. Ist man nicht sicher, ob man zuviel Feriensouvenirs im Reisekoffer hat, ist es ratsam, im Flughafen den roten Durchgang zu wählen. Im Strassenverkehr sind die Autobahnübergänge zu benützen, da diese rund um die Uhr mit Grenzwächtern besetzt sind. Dort erhält man auch alle notwendigen Informationen, um eine Verzollung vornehmen zu können. Im Internet sind alle gültigen Schweizer Zollvorschriften unter www.zoll.ch (Rubrik «Zollinformation Private»), abrufbar. Tiere sind keine Feriensouvenirs Die Grenzwache bekämpft den Handel und die Einfuhr von exotischen Tieren und
Erzeugnissen, die zur Einfuhr verboten sind. Aus den Ferien Strassenhunde oder –
katzen mitzunehmen, ist riskant. In Mittelmeerländern etwa sind Tiere oft von
Parasiten befallen. Von Findeltieren aus Tollwutrisikoländern sollten Reisende
unbedingt die Finger lassen. Die Tollwut grassiert in vielen Ländern Osteuropas und
weltweit. Auch in Norditalien ist die Krankheit wieder aufgetaucht. Wer mit seiner
Katze oder seinem Hund in die Ferien fährt, muss unbedingt für einen
ausreichenden Tollwutschutz sorgen. Alle Informationen dazu können Sie online in
der Datenbank «Mit Hund oder Katze über die Grenze» über www.bvet.admin.ch
abfragen. |




Die Grenzwache bekämpft den Handel und die Einfuhr von exotischen Tieren und
Erzeugnissen, die zur Einfuhr verboten sind. Aus den Ferien Strassenhunde oder –
katzen mitzunehmen, ist riskant. In Mittelmeerländern etwa sind Tiere oft von
Parasiten befallen. Von Findeltieren aus Tollwutrisikoländern sollten Reisende
unbedingt die Finger lassen. Die Tollwut grassiert in vielen Ländern Osteuropas und
weltweit. Auch in Norditalien ist die Krankheit wieder aufgetaucht. Wer mit seiner
Katze oder seinem Hund in die Ferien fährt, muss unbedingt für einen
ausreichenden Tollwutschutz sorgen. Alle Informationen dazu können Sie online in
der Datenbank «Mit Hund oder Katze über die Grenze» über www.bvet.admin.ch
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