| Husten, Schnupfen, Heiserkeit |
| Geschrieben von: ADAC |
| 28. Oktober 2011 |
ADAC rät zur Vorsicht bei Medikamenten-Einnahme, denn sie können die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenÜberall hustet, schnieft und niest es derzeit wieder: Herbstzeit ist eben Erkältungszeit. Wer sich zur Bekämpfung des grippalen Infekts oder der Erkältung mit Medikamenten eindeckt, dem rät der ADAC, sich den Beipackzettel genau durchzulesen beziehungsweise Arzt oder Apotheker nach möglichen Neben- und Wechselwirkungen zu fragen. Laut den Experten des Clubs stellen Medikamente aufgrund zahlreicher, unliebsamer Begleiterscheinungen eine oft unterschätzte Gefahr im Straßenverkehr dar. Zudem wissen viele Verkehrsteilnehmer nicht, dass sie möglicherweise nach der Einnahme nicht mehr fahrtüchtig sind. Nach Experten-Schätzungen sind etwa bei jedem vierten Unfall Medikamente im Spiel. Rund ein Fünftel aller Medikamente hat Auswirkungen auf die Fahrsicherheit - dazu gehören auch besonders viele frei verkäufliche Arzneimittel wie Schnupfenspray, Hustensaft oder Schmerzmittel. Die darin enthaltenen Wirkstoffe können den Patienten extrem müde machen, sein Reaktionsvermögen herabsetzen oder die Konzentration auf das Verkehrsgeschehen stören. Manche Medikamente haben zudem einen Alkohol-Gehalt im zweistelligen Prozentbereich! Besonders gefährlich ist die Kombination von Arzneimitteln und Alkohol: Hier kann es zu Wechselwirkungen kommen, die für den Fahrer überhaupt nicht abzuschätzen sind. Der ADAC empfiehlt deshalb, unbedingt auf entsprechende Hinweise im Beipackzettel zu achten. Im Zweifelsfall sollten Patienten den behandelnden Arzt oder den Apotheker auf ihre Fahrtüchtigkeit ansprechen und gegebenenfalls nach alternativen Präparaten fragen, die für Autofahrer besser geeignet sind. Grundsätzlich rät der ADAC, Erkältungskrankheiten, die das Allgemeinbefinden und damit auch die Fahrleistung stark beeinträchtigen, zuhause auszukurieren. Wer sich unwohl fühlt, Fieber, starken Husten und Schnupfen oder Kopfschmerzen hat, sollte aufs Autofahren am besten ganz verzichten oder sich fahren lassen. Denn beispielsweise ein Niesanfall am Steuer führt schon bei Tempo 50 zu fast 14 Metern Blindflug! Zwar gibt es kein Gesetz, das die Teilnahme am Straßenverkehr bei Einnahme von Medikamenten generell verbietet oder einschränkt, allerdings ist jeder Verkehrsteilnehmer für seine Fahrtauglichkeit selbst verantwortlich. Geschieht unter Einwirkung von Medikamenten ein Unfall und wird dies später im Blut nachgewiesen, kann das zum Verlust des Versicherungsschutzes oder des Führerscheins führen. Wird dabei jemand schwer oder tödlich verletzt, kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. |




