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Reaktion der deutschen Politik auf Überbuchungs-Verbot in Kanada
Pasagierflieger
  • 19. Mai 2017

Reaktion der deutschen Politik auf Überbuchungs-Verbot in Kanada

Von Nils Leidloff | tonka PR

Berlin - Aktuell hat Kanadas Verkehrsminister Marc Garneau einen Gesetzesentwurf in das nationale Parlament eingebracht, das den unfreiwilligen Rauswurf von Fluggästen bei überbuchten Flügen verbieten soll. Damit reagiert er auf den United Airlines-Vorfall, bei dem ein Passagier gegen seinen Willen aus einem überbuchten Flugzeug gezogen und dabei verletzt wurde. Das internationale Fluggastportal AirHelp  hat bei allen aktuellen Fraktionen des Deutschen Bundestags nachgefragt, ob ein solches Gesetz auch für Deutschland oder die EU sinnvoll und machbar wäre oder die aktuelle Rechtslage ausreichend sei. Nachfolgend finden Sie die Statements der jeweiligen Fraktionen:

Kirsten Lühmann, Sprecherin der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der SPD-Bundestagsfraktionen

„Das Verbot von Überbuchungen ist aus unserer Sicht nicht notwendig. In der Regel kommt es nur selten vor, dass Flugzeuge so stark überbucht sind, dass Gäste nicht mitgenommen werden können. Darüber hinaus ist es aus Kosten- und Umweltüberlegungen auch nicht sinnvoll, durch das Verbot von Überbuchungen Plätze in Flugzeugen frei zu halten. Mit Blick auf die aktuellen Vorfälle in den USA halte ich aber eine EU-Prüfung möglicher Lücken bei den Fluggastrechten in diesem Zusammenhang für sinnvoll.“

Sabine Leidig, verkehrspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag

„Dass die Fluggastrechte auch bei uns endlich gestärkt werden müssen, steht für mich außer Frage. Seit Jahren wird auf EU-Ebene über eine neue Verordnung verhandelt und hier erhoffe ich mir vom kanadischen Vorstoß neue Impulse. Denn die Fluggesellschaften scheinen sich hier mit ihrer Forderung durchsetzen können, bei Langstreckenflügen ihre Gäste selbst bei acht Stunden Verspätung mit einem Getränk nebst Automatensandwich abspeisen zu können. Von daher finde ich die kanadischen Vorschläge sehr sinnvoll. Solange aber die Luftverkehrslobby in Brüssel das Sagen hat, wird sich nicht viel bewegen.“

Markus Tressel, Mitglied des Bundestags-Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bundnis 90/Die Grünen

Zur Kanadischen Gesetzesinitiative: „Grundsätzlich geht die kanadische Gesetzesinitiative in die richtige Richtung. Sie würde aber dazu führen, dass vermehrt Flugzeuge mit leeren Sitzplätzen abheben, wenn die Fluggesellschaften den Reisenden keine verbraucherunfreundliche Flugzeugbindung auferlegen wollen. Aus Umweltgesichtspunkten ist das nicht zu verantworten. Sinnvoller wäre es, die Ausgleichszahlungen für solche Fälle zu erhöhen. Die Fluggesellschaften würden dann noch gründlicher überlegen, ob es sich für sie lohnt, einen Platz mehrfach zu vergeben und die Zahl der Überbuchungen würde im Ergebnis zurückgehen. Sollte ein Passagier dann trotzdem zurückbleiben müssen, bliebe ihm wenigstens eine höhere Entschädigung.“

Zur Revision der Fluggastrechteverordnung allgemein: „Eine Verschärfung der Fluggastrechte zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher ist längst überfällig. Die gut 50 Fälle zu diesem Thema, mit denen sich der EUGH bisher beschäftigen musste, sprechen hier eine deutliche Sprache. Allzu oft werden Passagieren berechtigte Ausgleichszahlungen teilweise grundlos verweigert.”

CDU und CSU äußern sich nicht

Auf mehrmalige Anfrage von AirHelp äußerte sich kein verantwortlicher Politiker der Union zu dem Thema.

Adrian Kreller, Country Manager von AirHelp fasst die Statements zusammen:

“Die Fluggastrechte in Europa müssen nachgebessert und vor allem transparenter für Verbraucher werden. Vorfälle, wie der des United Airlines-Passagiers, der aufgrund einer Überbuchung gewaltsam aus einem Flugzeug gezogen wurde, dürfen hierzulande nicht stattfinden. Ein generelles Verbot von Überbuchungen könnte jedoch der falsche Schritt sein. Wenn halbleere Flugzeuge abheben, ist das sehr umweltunfreundlich und schadet zudem der Wirtschaftlichkeit der Airlines. Wir begrüßen es, dass sich sowohl die SPD, als auch die Grünen und die Linken mindestens für eine Prüfung der aktuellen Fluggastrechte aussprechen. Fluggästen, die von Überbuchungen, Flugverspätungen, oder -ausfällen betroffen sind, raten wir ihre Rechte geltend zu machen. Dabei kann AirHelp helfen. Wir setzen die Rechte von Betroffenen gegenüber Airlines durch und ziehen wenn nötig auch vor Gericht für sie.”

Nach EU-Recht stehen Fluggästen, die von Verspätungen, -Überbuchungen oder -Ausfällen betroffen sind Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro zu. Dennoch machen nur knapp zwei Prozent aller Betroffenen von diesem Recht Gebrauch. Auf www.airhelp.com können Fluggäste prüfen, ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Über AirHelp
AirHelp hilft Reisenden Ihre Fluggastrechte geltend zu machen und Entschädigungsansprüche durchzusetzen. Seit der Gründung in 2013 hat das Unternehmen Forderungsansprüche von mehr als 174 Millionen € bewertet und durchgesetzt und somit bis heute weltweit mehr als 2 Millionen Passagieren geholfen. Dabei ist die Überprüfung des Entschädigungsanspruches für den Kunden kostenlos; nur nach erfolgreicher Durchsetzung wird eine Servicegebühr bei der Auszahlung berechnet. AirHelp ist in 30 Ländern aktiv, bietet seinen Service in 15 Sprachen an und beschäftigt weltweit über 500 Mitarbeiter. Mehr Informationen über AirHelp finden Sie unter www.airhelp.com


Ressort: Reise und Verkehr

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