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SVP reicht Standesinitiative „Keine Arbeitslosengelder für Grenzgänger“ ein
Politik
  • 23. August 2018

SVP reicht Standesinitiative „Keine Arbeitslosengelder für Grenzgänger“ ein

Von Lorenz Nägelin | Schweizerische Volkspartei Basel-Stadt

Die SVP reicht im Grossen Rat eine Standesinitiative gegen die geplante Anpassung der Regelung der EU zur Zahlung von Arbeitslosengeldern an Grenzgänger ein. Basel-Stadt, als Grenzkanton und wichtiger Arbeitgeber für Grenzgänger/Innen, wäre vom Systemwechsel der EU ganz besonders betroffen. Entsprechend verlangt die SVP, dass der Regierungsrat sich beim Bundesrat und dem Bundesparlament dafür einsetzt, dass diese EU-Regelung auf hiesige Grenzgänger keine Anwendung finden darf. Ähnlich lautende Standesinitiativen werden von der SVP auch in anderen Kantonen eingereicht.

SVP-Fraktionspräsident Andreas Ungricht wird im Grossen Rat eine Standesinitiative einreichen, welche verlangt, dass die von den Arbeitsministern der EU im Juni 2018 beschlossene Regelung der Zahlung von Arbeitslosengeldern an Grenzgänger auf die Schweiz keine Anwendung finden darf. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt soll entsprechend beim Bundesrat und dem Bundesparlament vorstellig werden und alles dafür unternehmen, dass die Regelung, welche in der EU wohl bald in Kraft treten wird, auf die Schweiz keine Anwendung findet.

Wird heute einer der 320‘000 in der Schweiz arbeitenden Grenzgänger arbeitslos, ist für ihn nicht die schweizerische Arbeitslosenversicherung (ALV) zuständig, sondern deren Pendant im jeweiligen Wohnsitzstaat. Bei arbeitslosen Grenzgänger, die weniger als zwölf Monate in der Schweiz tätig waren, bezahlt die ALV allerdings während max. drei Monaten die Arbeitslosenentschädigung (ALE). Betrug die Beitragszeit mehr als zwölf Monate, zahlt die ALV während max. fünf Monaten die ALE. Die Höhe der ALE richtet sich dabei nach den Sätzen des Wohnsitzstaates. Der Abgeltungsbetrag an die EU-Staaten belief sich im Jahr 2015 auf knapp 200 Millionen Franken. Die erhobenen ALV-Beiträge bei den Grenzgängern beliefen sich im gleichen Zeitraum auf 418 Millionen Franken.

Die genauen Kosten der neuen Regelung lassen sich im jetzigen Stadium noch nicht konkretisieren. Sie hängen davon ab, wie die Regelung dann endgültig ausgestaltet sein wird, ob z.B. die Mindestbeitragsdauer im Beschäftigungsstaat bei sechs oder zwölf Monaten liegt. Gemäss ersten Schätzungen des Staatssekretariats für Migration (SEM) würde die neue Regelung die ALV mit mehreren hundert Millionen Franken jährlich zusätzlich belasten.

Es kann nicht sein, dass die Schweiz auch noch ausländischen Grenzgängern Arbeitslosengelder ausbezahlt. Die Kosten der Masseneinwanderung für die Infrastrukturen, Sozialversicherungen, Schulen etc. sind bereits heute viel zu hoch. Es darf deshalb nicht sein, dass die Schweizer nun auch noch für Grenzgänger Arbeitslosenversicherungsgelder zu bezahlen haben. Wer keine Arbeit mehr in der Schweiz bekommt, hat das Land unmittelbar zu verlassen. Mit der geplanten starken Ausweitung der Sozialleistungen würde die masslose Zuwanderung noch mehr gefördert. Für Grenzgänger wären künftig nicht mehr nur die hohen Schweizer Löhne attraktiv, sondern auch die grosszügigen Sozialleistungen im Fall von Arbeitslosigkeit.

Laut Angaben des Bundesrates, ist die Schweiz nicht verpflichtet, das neue Zahlungsregime zu übernehmen. Der Bundesrat soll daher dazu aufgefordert werden, dass er im Gemischten Ausschuss mit der EU klar kommuniziert, dass die Schweiz diese Änderungen nicht gewillt ist zu übernehmen.


Ressort: Basel

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