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Antwort des Regierungsrates belegt: Nur die Wiedereinführung des Bettelverbots schafft Ordnung
Betteln nein Danke | ©Gerald Kaufmann
  • 14. Oktober 2020

Antwort des Regierungsrates belegt: Nur die Wiedereinführung des Bettelverbots schafft Ordnung

Von SVP | Grossrat Eduard Rutschmann, Vizepräsident

In seiner heutigen Beantwortung der Interpellation von SVP-Grossrat Joël Thüring bestätigt der Regierungsrat, dass nur die Wiedereinführung des Bettelverbots Ruhe und Ordnung schafft. Einzig diese Wiedereinführung löst das Problem. Die derzeitige Regelung gibt der Polizei, was die SVP immer schon gesagt hat, zu wenig Handlungsspielraum. Andere Modelle, wie bspw. in Bern, sind zudem mit Basel nicht vergleichbar und daher nicht praktikabel.

In der Beantwortung der Interpellation „Gesetzeswidriges Berner Modell zur Eindämmung des Problems mit Bettlerbanen?“ von SVP-Grossrat Joël Thüring bestätigte Regierungsrat Baschi Dürr im Grossen Rat heute die Haltung der SVP. Einzig die Wiedereinführung des Bettelverbots schafft Ruhe und Ordnung.

Die durch die linken Parteien beantragte und seit Inkrafttreten des neuen Übertretungsstrafgesetzes eingeführte Aufhebung des Bettelverbots hat nachweislich das Bettelproblem in Basel deutlich verschlimmert. Regierungsrat Dürr gab heute im Grossen Rat zu, dass bei der Kantonspolizei viele Beschwerden eingegangen sind und aus den Rückmeldungen sich schliessen lässt, dass „die Bettlerinnen und Bettler als aufdringlich empfunden werden.“

Dabei wird auch das bestätigt, vor was die SVP bereits in der damaligen Ratsdebatte gewarnt hat. Die Anforderungen an „die gerichtsverwertbaren Nachweise“ eines bandenmässigen Bettelns seien „hoch“. Was zur Folge hat, dass die Polizei de facto keine Eingriffsmöglichkeit hat und die organisierte kriminelle Bettlerbandenstrukturen sich entsprechend in Basel entfalten können.

Bestätigt fühlt sich auch die SVP in Bezug auf die Anwendung anderer Lösungen, wie bspw. dem sogenannten „Berner Modell“. EU/EFTA-Staatsangehörige, Rumänien gehört zur EU, haben grundsätzlich ein dreimonatiges Aufenthaltsrecht ohne weitere Bedingungen. Sie müssen hierzu auch keine Nachweise erbringen. Die Richtlinien des Bundes in Bezug auf den Umgang mit Betteln und einer allfälligen Straffälligkeit sind ebenfalls klar in einer entsprechenden Verordnung vom April 2020 geregelt: „Bettler/innen können in den ersten drei Monaten nach ihrer Einreise nur dann ausgewiesen werden, wenn eine Störung der öffentlichen Ordnung vorliegt, die in aller Regel den wiederholten Nachweis eines Gesetzesverstosses bedingt“. Diese Nachweise sind angesichts der o.g. Ausgangslage kaum zu erbringen, da die Bandenmässigkeit eben nur sehr schwierig durch die Ermittlungsbehörden festzustellen und nachzuweisen ist.

Regierungsrat Dürr bestätigte weiter, dass es sich bei den Bettelnden ausnahmslos um Erwachsene handelt: „In Basel hat die Kantonspolizei bis jetzt hingegen keine Minderjährigen festgestellt“. Dies ist eine grundsätzlich andere Ausgangslage wie in Bern, wo jahrelang mit der Thematik von minderjährigen Bettelnden zu kämpfen war. Entsprechende Verweise auf Bern, wie bspw. die GLP versuchte, um sich nicht für ein Bettelverbot aussprechen zu müssen, sind daher falsch.

Für die SVP ist klar, dass einzig die Wiedereinführung des Bettelverbots die Situation klärt. Sie hofft deshalb, dass der Grosse Rat noch in diesem Monat der Motion von Grossrat Joël Thüring zustimmt.


Ressort: Basel

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