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Verkehrsbeeinträchtigungen wegen des 14. slowUp Hochrhein
Umleitung um den slowUp
  • 14. Juni 2017

Verkehrsbeeinträchtigungen wegen des 14. slowUp Hochrhein

Von Marianne Boudard | Landratsamt Waldshut

Das Landratsamt Waldshut und die Stadtverwaltung Bad Säckingen machen darauf aufmerksam, dass wegen des 14. slowUp Hochrhein am Sonntag, dem 18. Juni 2017, die Landesstraße 154 (ehemals B 34) zwischen Laufenburg – Bahnhof Ost und Bad Säckingen in der Zeit von 09.00 bis 18.30 Uhr für den gesamten Verkehr gesperrt ist. Die Rheinbrücke in Laufenburg mit Grenzübergang in die Schweiz ist von der Veranstaltung nicht betroffen und kann benutzt werden. Die A 98 zwischen den Anschlussstellen Laufenburg-Grunholz und Murg-Rothaus ist ebenfalls gesperrt, da die Veranstaltung zwischen Murg und Bad Säckingen auf der B 34 stattfindet.

Für den Durchgangsverkehr wird eine weiträumige Umleitungsstrecke über Laufenburg-Hochsal, Laufenburg-Rotzel, Görwihl-Oberwihl, Rickenbach, Bad Säckingen-Rippolingen nach Bad Säckingen eingerichtet und beschildert. Die Landesstraße 154 (ehemals B 34) ist für Veranstaltungsteilnehmer und Anwohner aus Fahrtrichtung Osten, d.h. aus Laufenburg-Hauenstein bzw. der neuen Rheinbrücke nur bis zum Bahnhof Laufenburg-Ost in Laufenburg befahrbar. Die Teilnehmer an der Veranstaltung werden gebeten, die Parkplätze in den Gewerbegebieten in Laufenburg, dem Laufenpark sowie in der Andelsbachstraße zu benutzen. Nach Möglichkeit sollte die Anfahrt zum slowUp mit öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere dem Zug erfolgen. In der Zeit der Sperrung wird der Bus-Linienverkehr zwischen Laufenburg – Murg und Bad Säckingen eingestellt!

Aus Fahrtrichtung Westen ist die Bundesstraße 34 in Bad Säckingen ab der Eggbergkreuzung gesperrt. Besucher der Veranstaltung in Bad Säckingen werden gebeten, die öffentlichen Parkplätze im Stadtgebiet anzufahren oder ebenfalls den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Die Gemeinden Murg und Laufenburg sind aus Norden erreichbar, sofern hierfür die Veranstaltungsstrecke (Landesstraße 154 ehemals B 34) nicht berührt wird. Nördlich der Landesstraße 154 (ehemals B 34) gelegene Parkmöglichkeiten für Besucher sind in begrenzter Anzahl vorhanden.

Teile der Gemeinden Laufenburg, Murg und Bad Säckingen werden für die Dauer der Streckensperrung nur eingeschränkt oder auch gar nicht erreichbar sein. Es wird dringend empfohlen, bei unaufschiebbaren Fahrten in diesem Bereich des Hochrheins genügend Zeitreserven einzuplanen bzw. das vorgenannte Gebiet weiträumig zu umfahren.

Das Landratsamt Waldshut und die Stadtverwaltung Bad Säckingen bitten sämtliche Verkehrsteilnehmer um Rücksicht und Verständnis für die durch die Veranstaltung bedingten Verkehrsbeeinträchtigungen und –behinderungen.


Ressort: Waldshut

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