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Gemeinsam für die Öffnung der Albtalstraße
Pass bleibt gesperrt ©Gerald Kaufmann
  • 09. Juli 2020

Gemeinsam für die Öffnung der Albtalstraße

Von Super User

Am 03.07.2020 trafen sich Ministerialdirektor Prof. Dr. Uwe Lahl, Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer, Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter MdB, Bundestagsabgeordneter Felix Schreiner, Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller, Landrat Dr. Martin Kistler, die Verkehrsdezernentin des Landkreises Caren-Denise Sigg sowie die Bürgermeister der betroffenen Anrainergemeinden Stefan Kaiser, Carsten Quednow, Dr. Stephan Bücheler, Helmut Kaiser und Adrian Probst in einer Videokonferenz zur Wiedereröffnung der gesperrten Albtalstraße L 154.

Landrat Dr. Kistler und Verkehrsdezernentin Sigg berichteten über die seit dem Scoping-Termin am 25.07.2019 gemachten Fortschritte:

Aufgrund der Lage der Straße im FFH-Gebiet „Alb zum Hochrhein“ sowie im Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“ ist es erforderlich, eine spezielle artenschutzschutzrechtliche Prüfung sowie eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Prüfung wurde bereits 2018 begonnen und 2019 nun um wesentliche Ergebnisse, entsprechend der Forderung der beteiligten Fachbehörden aus dem Scoping-Termin, ergänzt. Das fortgeschriebene Gutachten bestätigt die hohe Wertigkeit des Gebiets für den Natur- und Artenschutz. Das ebenfalls im Scopingtermin geforderte Lärmgutachten liegt im Entwurf vor. Anhand der enthaltenen Lärmausbreitungskarten lassen sich die Auswirkungen auf die Anlieger und auf den Naturhaushalt abschätzen.

Aufgabe der Fachgutachter wird es nun sein, die konkreten Auswirkungen zu beschreiben sowie Vorschläge zur Vermeidung von Beeinträchtigungen zu erarbeiten. In diesen Prozess werden auch die im Jahreslauf noch zu erwartenden speziellen Artkartierungen sowie die Landschaftsbildbewertung einfließen. Darüber hinaus werden aktuell auch Alternativen zu den Felssicherungsmaßnahmen ausgearbeitet, die im Rahmen der Vermeidung relevant werden. Ziel aller Gutachten ist es, den Planfeststellungsantrag zur Wiederöffnung der Albtalstraße rechtssicher zu gestalten. Dieser soll 2021 beim Regierungspräsidium Freiburg, der zuständigen Planfeststellungsbehörde eingereicht werden.

Alle Teilnehmer der Konferenz waren sich einig, dass das Verfahren so effizient wie möglich durchgeführt werden sollte, ohne die Rechtssicherheit dabei außen vor zu lassen. Dass gleichwohl eine Vielzahl von Untersuchungen und Gutachten erforderlich sei, um das Baurecht zu bekommen, sei der Hochwertigkeit des Gebietes geschuldet.

Ministerialdirektor Prof. Dr. Uwe Lahl bekräftigte, dass im Verfahren zur Verfügung stehende Abwägungsspielräume genutzt werden müssten, um die Genehmigung zu ermöglichen.

Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer unterstrich, dass das Ziel des Projekts die Herstellung der Verkehrssicherheit der bestehenden Landestraße sei.

Landrat Dr. Martin Kistler ist erfreut über den Rückhalt des Verkehrsministeriums und des Regierungspräsidiums in diesem Projekt. „Wir alle wollen die Öffnung der Albtalstraße – nun geht es darum, alle erforderlichen gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, um dies so schnell wie möglich zu erreichen.“

Die parlamentarische Staatssekretärin und Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr- Sutter betonte, dass nach mehr als fünf Jahren Sperrung alles getan werden müsse, damit das Planfeststellungsverfahren rechtssicher durchgeführt werden könne. „Schüler, Pendler und Bürger brauchen Gewissheit, dass die Öffnung der Albtalstraße kommen wird. Es ist gut, wenn alle - Landesregierung, Landkreis und Kommunen - bei der Sanierung an einem Strang ziehen“, sagte Schwarzelühr-Sutter.

Bürgermeister Stefan Kaiser bekräftigte – im Namen aller Bürgermeisterkollegen – das große Interesse der Bevölkerung an der schnellen Wiederöffnung der Straße. Dies betonte auch die Landtagsabgeordnete Sabine Hartmann-Müller: „Die Wiedereröffnung der Albtalstrecke ist unser Ziel, denn die Straße hat eine große Bedeutung für unsere Region. Jetzt gilt es, alles daran zu setzen, die ausgegebene Zielmarke 2021 für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen einzuhalten.“

In der Runde wurde auch der aktuelle Felssturz vom 20.06.2020 diskutiert. Der Felssturz belegt, dass es nach wie vor gefährlich ist, sich auf der Strecke aufzuhalten. Aus diesem Grund hat das Landratsamt eine stärkere Absperrung an beiden Seiten der gesperrten Strecke errichtet. Der Bundestagsabgeordnete Felix Schreiner sagte dazu: "Gegenüber der Bevölkerung muss klar kommuniziert sein, dass die stärkere Absperrung der Straße keine endgültige Sperrung der Straße bedeutet und die Wiedereröffnung unser gemeinsames Ziel bleibt."

Das Landratsamt bittet in diesem Zusammenhang darum, die Absperrungen an Ort und Stelle zu belassen und den gesperrten Straßenabschnitt nicht mehr zu betreten – es besteht Gefahr für Leib und Leben.


Ressort: Waldshut

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