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Tripartite Kommission Arbeitsbedingungen

Vollzug der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr

Im Rahmen der Marktbeobachtung der Tripartiten Kommission wurden die Lohndaten von 585 inländischen und ausländischen Firmen bzw. 777 Personen inkl. Selbstständigen erhoben. Systematisches Lohndumping hat die Tripartite Kommission nicht festgestellt.

Die Tripartite Kommission hat zur Aufgabe, den Arbeitsmarkt generell zu beobachten. Im Rahmen dieser Aufgabe kann sie nähere Abklärungen (v.a. Lohnerhebungen) in Branchen durchführen, die nicht von einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag erfasst werden. Sie prüft, ob die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen eingehalten werden.

Stellt die Tripartite Kommission Unterschreitungen fest, so sucht sie im Rahmen sogenannter Verständigungsgesprächen eine Einigung herbeizuführen. Kommt es zu keiner Einigung, kann die TPK dem Regierungsrat die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung eines bestehenden Gesamtarbeitsvertrages bzw. bei dessen Fehlen einen Normalarbeitsvertrag mit verbindlichen Mindestlöhnen beantragen. Sanktionen wie Bussen oder Sperren kann die TPK nicht aussprechen.

Von den 14'000 gemeldeten Personen waren 7'178 und damit gut die Hälfte aller Meldepflichtigen Angestellte von Firmen mit Sitz in der Schweiz, bei 5'202 Personen (37%) handelte es sich um Entsandte von Firmen mit Sitz im Ausland und bei 1'540 (11%) um selbstständige Dienstleistungserbringer aus dem Ausland. Die Zahl der Meldepflichtigen ist im Kanton Basel-Stadt 2012 gegenüber 2011 um 13% auf knapp 14'000 angestiegen. Zu Vollzeitäquivalenten umgerechnet entspricht dies 1,21% aller Beschäftigten (2011: 1,01%). Der Anstieg gegenüber 2011 belief sich bei den Arbeitnehmenden von Schweizer Firmen auf 16%, bei den Entsandten und Selbstständigen auf jeweils rund 10%. Die Anzahl der insgesamt geleisteten Arbeitstage liegt mit gut 390'000 rund 20% über dem Vorjahreswert. Gut zwei Drittel der Arbeitstage entfielen auf Arbeitnehmende bei Schweizer Firmen, (+19% gegenüber 2011) und lediglich rund ein Viertel auf Entsandte (+31%) sowie knapp 8% auf Selbstständige (+2%).

Im Baugewerbe allein nahm die Zahl der von Meldepflichtigen geleisteten Arbeitstage u.a. durch die Grossbaustellen Messe und Rocheturm um 26% zu, so dass derzeit gegen ein Viertel aller geleisteten Arbeitstage auf das Baugewerbe entfällt. Hier sieht die Verteilung auf die drei Meldekategorien etwas anders aus: Lediglich 17% der geleisteten Arbeitstage entfallen auf Arbeitnehmende bei Schweizer Firmen, dafür 61% auf Entsandte und 22% auf Selbstständige. Letztere beide zusammen machen allerdings bloss 3,9% (2011: 2,7%) des Vollzeitäquivalents im Baugewerbe aus. Ein Grossteil der Aufträge geht also nach wie vor an Schweizer Unternehmen. Weitere Informationen zur Arbeitsmarktbeobachtung

Die Tripartite Kommission führte 2012 bei 463 (2011: 414) Firmen bzw. bei 777 (2011: 776) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Lohnerhebungen durch. Es wurden 213 (2011: 177) aus¬ländische Firmen bzw. 353 (2011: 401) Entsandte sowie 250 (2011: 237) Schweizer Betriebe bzw. 424 (2011: 324) Arbeitnehmende überprüft. Ferner wurden 122 (2011: 93) Selbstständig¬erwerbende kontrolliert. Der Kanton Basel-Stadt hat damit das in der Leistungsvereinbarung 2011 vereinbarte Ziel von 530 Kontrollen gemäss der Zählweise des Bundes mit 548,5 Kontrollen erfüllt.

Hauptschwerpunkte der Kontrolltätigkeit im Jahre 2012 waren der Detailhandel, die IT-, SAP sowie Consultingbranche, Inventurfirmen, die Hauswirtschaft, die Marktfahrenden sowie die Selbstständigen. Ferner führte die Baustellenkontrolle Basel (BASKO) im Auftrag der TPK im Bauhauptgewerbe, in dem 2012 ein vertragsloser Zustand herrschte, bei 37 inländischen Betrie¬ben (90 Arbeitnehmende) sowie vier ausländischen Entsendebetrieben (17 Arbeitnehmende) Kontrollen durch. Vor allem die ausländischen Betriebe haben die orts- und branchenüblichen Löhne nicht eingehalten. Auch während der BASELWORLD 2012 kontrollierte die BASKO im Auftrag der TPK 20 Standbaufirmen. Acht Firmen unterschritten teilweise erheblich die branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen. Diese Firmen wurden vom Amt für Wirtschaft und Arbeit verwarnt. Da sowohl der Messestandbau als auch das Bauhauptgewerbe seit 1. Juni 2012 bzw. seit 1. Februar 2013 von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen erfasst werden, erübrigten sich allfällige Massnahmen durch die TPK.

Wie bereits in den Vorjahren ist fest zu halten, dass die orts- und branchenüblichen Löhne nur in Einzelfällen unterboten wurden. Systematisches und wiederholtes Lohndumping wurde nicht festgestellt. Firmen mit Lohnunterschreitungen wurden auf die orts- und branchenüblichen Löhne hingewiesen und aufgefordert, diese künftig einzuhalten. Die Reaktionen der Firmen zeigen, dass diesen Aufforderungen in der Regel nachgekommen wird. Viele ausländische, vor allem deutsche Unternehmen, sind wiederholt in der Schweiz tätig, sind mit den hiesigen Verhältnissen vertraut und halten sich an die orts- und branchenüblichen Arbeits- und Lohnbedingungen.

Auch die Selbstständigen konnten die erforderlichen Nachweise erbringen. Scheinselbstständigkeit wurde keine festgestellt. Da die Selbstständigerwerbenden im Baugewerbe mit Ausnahme des Bauhauptgewerbe in den Zuständigkeitsbereich der Paritätischen Kommissionen fallen, waren die in den Kontrollbereich der Tripartiten Kommission fallenden Selbstständigen überwiegend in den Unternehmensdienstleistungen anzutreffen, d.h. IT, Consulting, SAP, Controlling etc.. Es handelt sich um einen Bereich mit hochqualifizierten und gutbezahlten Dienstleistungen.

Die Paritätischen Kommissionen sind gemäss dem Entsendegesetz zuständig für die Kontrolle der einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag unterstehenden Branchen, insbesondere der Baubranche. Die paritätischen Kommissionen meldeten dem Amt für Wirtschaft und Arbeit 75 Firmen (2011: 89) wegen Verstössen gegen die minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit sprach aufgrund der Meldungen der Paritätischen Kommissionen gegenüber 32 ausländischen Firmen (2011: 36) eine Busse und gegenüber sechs Unternehmungen (2011: acht) eine Verwarnung aus. Ferner wurden 20 (2011: 19) Sperren verhängt, hauptsächlich wegen Auskunftsverweigerungen. Wird eine Firma gesperrt, ist es der Unternehmung je nach Schwere des Verstosses untersagt, während einem bis fünf Jahren in der Schweiz Arbeiten auszuführen. Ferner wurden 75 (2011: 50) Bussen und 187 (2011: 78) Verwarnungen wegen Verletzung der Meldepflicht ausgesprochen. Die Paritätischen Kommissionen haben dem Amt für Wirtschaft und Arbeit ferner zehn Personen gemeldet, bei denen der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit bestand, da sie die geforderten Unterlagen nicht eingereicht hatten. Diese Selbstständigen wurden vom Amt für Wirtschaft und Arbeit gesperrt.

2012 fand ein Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern der Tripartiten Kommission, den Paritätischen Kommissionen und der Baustellenkontrolle Basel (BASKO) statt mit dem Ziel, den Vollzug des Entsendegesetzes zu verbessern. Eine Arbeitsgruppe ist daran, Lösungen zu erarbeiten, insbesondere den Ablauf des Melde- und Sanktionsverfahren zu optimieren und die Statistiken zu harmonisieren.

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