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Die Aufwandbesteuerung soll im Kanton Basel-Stadt abgeschafft werden

Seit der Kanton Zürich die Aufwandbesteuerung mittels Volksentscheid abgeschafft hat, wird die politische Debatte um diese Steuermethode breit geführt. Der Regierungsrat vertritt dabei die Auffassung, dass die Aufwandbesteuerung abgeschafft werden soll, da sie fundamentale Prinzipien der steuerlichen Gleichbehandlung und der Steuergerechtigkeit ausser Acht lässt. Er legt die entsprechende Gesetzesrevision vor, welche vom Grossen Rat mit der Motion Beat Jans verlangt wurde.

Die Schweiz kennt die Aufwandbesteuerung (häufig auch als Pauschalbesteuerung bezeichnet) schon seit längerem. 1948 entstand ein entsprechendes Konkordat und 1990 wurde sie im Steuerharmonisierungsgesetz verankert. Der Kanton Basel-Stadt hingegen kennt die Aufwandbesteuerung erst seit dem Jahre 2001. In letzter Zeit wurde aber diese Regelung immer wieder kritisiert und in Frage gestellt. So entschied der Zürcher Souverän im Februar 2009 die Aufwandbesteuerung abzuschaffen. Auch in Schaffhausen und Appenzell-Ausserrhoden wurde die Aufwandbesteuerung durch Volksentscheid aufgehoben. Diese politische Diskussion wird auch auf Bundesebene geführt und der Bundesrat hat im Juni 2011 Änderungen am System vorgeschlagen. In Basel-Stadt hat der Grosse Rat im Mai 2009 eine Motion an den Regierungsrat verabschiedet, welche die Abschaffung der Pauschalbesteuerung fordert.

Bei der Pauschalbesteuerung werden ausländische Steuerpflichtige nicht aufgrund des effektiven Einkommens und Vermögens bemessen, sondern auf der Basis ihres Lebensaufwandes. Bedingung ist dabei, dass die Personen keine Erwerbsarbeit in der Schweiz ausüben. Zurzeit werden im Kanton Basel-Stadt 19 Personen nach Aufwand besteuert. Der Steuerertrag der Pauschalbesteuerten beträgt 2.31 Mio. Franken für den Kanton und 0.84 Mio. Franken für die Gemeinden. In Basel-Stadt hat die Aufwandbesteuerung im Vergleich zu gewissen anderen Kantonen eine relativ kleine Bedeutung.

Der Regierungsrat teilt die Auffassung des Grossen Rates. Die Aufwandbesteuerung lässt fundamentale Prinzipien der steuerlichen Gleichbehandlung und der Steuergerechtigkeit ausser Acht. Dies indem Personen nicht auf Basis ihres effektiven Einkommens und Vermögens besteuert werden. Dies führt zu Rechtungleichheiten bzw. Privilegierungen gewisser, meist gut situierter ausländischer Personen. Diese Ungleichbehandlung wird auch von weiten Teilen der Bevölkerung immer weniger verstanden und kann sich deshalb negativ auf die Steuerzahlungsbereitschaft auswirken. Die Standortkonkurrenz und die Vereinfachung der Veranlagungen stellen für den Regierungsrat keine hinreichenden Gründe für die Beibehaltung dar.

Der kantonale Steuerertrag der Aufwandbesteuerten beläuft sich mit 2.31 Mio. Franken auf 0.15% der gesamten Einkommens- und Vermögenssteuern. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Aufwandbesteuerten den Kanton verlassen und allfällige Wegziehende durch Zuziehende kompensiert werden. Der Regierungsrat rechnet deshalb weder mit wesentlichen Steuerminder- noch Steuermehrerträgen.

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