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Zonenplanrevision: Basel entwickeln und Qualitäten schützen

Am 15. Mai 2012 hat der Regierungsrat den Basisratschlag zur Zonenplanrevision der Stadt Basel an den Grossen Rat überwiesen. Mit der Zonenplanrevision ensteht neuer Wohnraum für rund 3'400 Einwohner in vier Entwicklungsgebieten am Stadtrand. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass vorhandene Qualitäten von Basel durch die Schaffung neuer öffentlicher Grünräume und Massnahmen zum Ortsbild- und Naturschutz bewahrt bleiben. Ebenso wird der von der Bevölkerung angenommene Gegenvorschlag zur Familiengarteninitiative erfüllt.

Die vier Stadtrandentwicklungen in den Gebieten Rheinäcker, Burgfelderstrasse, Bruderholz und am Walkeweg bieten Platz für Wohnungen für rund 3’400 Einwohnerinnen und Einwohner. Damit können rund 4/5 des ursprünglich vorgesehenen Wohnraums realisiert werden. In den Entwicklungsgebieten entsteht ein vielfältiges Wohnangebot vom Reihenhaus mit eigenem Garten bis zum Hochhaus mit Rheinblick. Damit wird ein wesentlicher Beitrag geleistet, um in Basel angesichts der Wachstumsprognosen ein ausreichendes Wohnraumangebot anzubieten und die Zersiedelung des Umlands einzudämmen. Das Hochhauskonzept des Bau- und Verkehrdepartements erläutert ergänzend dazu die städtebaulichen Prinzipien für Hochhausgebiete und Hochhäuser und dient somit ebenfalls der künftigen Planung und Entwicklung.

Stadt- und Dorfbild-Schutz- sowie Schonzonen werden gezielt erweitert, sodass bei aller Entwicklungsdynamik der vielfältige Charakter der Stadtteile gewahrt bleibt. Die drei schutzwürdigen Siedlungen Landauer, Im langen Loh und Belforterstrasse verfügen über grössere Entwicklungsreserven. Für sie werden Bebauungspläne vorgelegt, die eine sorgfältige Weiterentwicklung unterstützen.

Nicht zuletzt sieht die Zonenplanrevision 114 ha neue Zonen des Natur- und Landschaftsschutzes vor, die unter anderem die Landschaftsräume Wiese und Bruderholz sowie wertvolle Uferbereiche dauerhaft schützen. Auch bei der Entwicklung an den Stadträndern gilt neuen öffentlichen Naherholungsräumen sowie der Verbindung von städtischen Freiräumen in die offene Landschaft ein besonderes Augenmerk.

Zudem sieht die Zonenplanrevision vor, zur Umsetzung des Gegenvorschlags zur Familiengarten-Initiative über 40 ha Freizeitgartenareale durch die Festsetzung von speziellen Nutzungsvorschriften zu sichern. Damit wird die Anforderung erfüllt, mindestens 80% der insgesamt 50 ha Freizeitgartenareale in der Stadt zu bewahren.

Der Planungshorizont der Zonenplanrevision beträgt rund 20 Jahre. Die vorliegenden Zonenänderungen, Bebauungspläne und speziellen Nutzungsvorschriften geben die Rahmenbedingungen für anschliessende Bau- und Freiraumprojekte vor, die etappenweise entwickelt werden.

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