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Schwerpunktaktion „Uffbasse!“

In letzter Zeit haben die Fussgängerunfälle gesamtschweizerisch drastisch zugenommen. Pro Jahr verunfallen in der Schweiz rund 700 Fussgänger schwer und 80 tödlich. Kinder bis 14 Jahre und Senioren ab 65 sind dabei überdurchschnittlich stark betroffen.

Obwohl in Basel-Stadt keine Zunahme von Fussgängerunfällen zu verzeichnen ist, hat sich die Kantonspolizei Basel-Stadt dennoch entschieden, in diesem Bereich die Verkehrsteilnehmer zu sensibilisieren.

Die Ursachen und Gründe für derartige Verkehrsunfälle sind mannigfaltig und können sowohl bei den Fußgängern wie auch bei den Automobilisten gesucht und gefunden werden.

Fußgänger betreten ohne Sicherheitshalt und teilweise unverhofft den Zebra-streifen. Oft geschieht dies in der Meinung, daß man als Fußgänger immer vor-trittsberechtigt sei. Zebrastreifen vermitteln den Fußgängern oft eine falschver-standene Sicherheit, die zu fatalen Folgen führen kann.

Andererseits fahren Fahrzeuglenker oft zu schnell und unvorsichtig auf einen Zebrastreifen zu, ohne die Geschwindigkeit der Situation anzupassen. Dazu kommt die Ablenkung durch das Telefonieren während der Fahrt, was ebenfalls dazu führen kann, daß die für die Sicherheit notwendige Konzentration nicht mehr vollumfänglich der Fahrbahn gilt. Gleichzeitig ist festzustellen, daß man den Fußgängern schlicht und einfach den Vortritt nicht gewährt.

Im heutigen dichten Strassenverkehr wird die gegenseitige Rücksichtnahme und das Verständnis für andere Verkehrsteilnehmer immer wichtiger. Am Strassen-verkehr teilzunehmen bedeutet Verantwortung zu übernehmen oder anders ausgedrückt „uffbasse!“.

Entsprechend ist auch die gesetzliche Regelung formuliert:

Verkehrsregelnverordnung Art. 6 Abs. 1

„Vor Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung muß der Fahrzeugführer jedem Fußgänger den Vortritt gewähren, der sich bereits auf dem Streifen befindet oder davor wartet und ersichtlich die Fahrbahn überqueren will. Er muß die Ge-schwindigkeit rechtzeitig mäßigen und nötigenfalls anhalten, damit er seiner Pflicht nachkommen kann.“

Verkehrsregelnverordnung Art. 47 Abs. 2

„Auf Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung hat der Fußgänger den Vortritt, außer gegenüber der Strassenbahn. Er darf jedoch vom Vortrittsrecht nicht Ge-brauch machen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, daß es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte.“

Ab 4. Juni 2012 werden die Verkehrsteilnehmer mittels TV-, Radio- und Kino-spots auf die Gefahren beim Zebrastreifen aufmerksam gemacht und gleichzeitig sensibilisiert, sich richtig und sicher zu verhalten. Parallel dazu werden auf allen Polizeiwachen wie auch bei der Motorfahrzeugkontrolle Flyer und Ansteckbuttons der Aktion aufliegen.

Mit dieser Schwerpunktaktion werden die Verkehrsteilnehmer von der Kantons-polizei Basel-Stadt aufgefordert, beim Zebrastreifen besonders aufzupassen. Aus diesem Grund auch der Name unserer Aktion „uffbasse“.

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