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Sozialberichterstattung und Online-Sozialleistungsrechner

Basel-Stadt hat zwei neue Instrumente für die kantonale Sozialpolitik: Zum einen hat das Präsidialdepartement zusammen mit dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt WSU die Sozialberichterstattung konzipiert und zum ersten Mal in dieser detaillierten Form herausgegeben. Dieser Bericht beinhaltet eine umfassende Dokumentation zu den Sozialleistungen im Kanton Basel-Stadt. Zum anderen hat das WSU seit heute einen Online-Sozialleistungsrechner, der eine Übersicht über das bestehende Leistungsangebot sowie Transparenz über potenzielle Ansprüche gibt.

Sozialberichterstattung
Das Statistische Amt des Kantons Basel-Stadt gibt im Auftrag des Amtes für Sozialbeiträge seit dem Jahr 2007 die Sozialkennzahlen heraus. Diese sind nun für die vorliegende Ausgabe aktualisiert und erweitert worden und werden neu unter dem Namen "Sozialberichterstattung" veröffentlicht. Die Sozialberichterstattung 2011 umfasst erstens einen Überblick über das System der sozialen Sicherheit und die bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Kanton Basel-Stadt, zweitens ein Schwerpunktkapitel zu den Haushalten, die mehrere harmonisierte Sozialleistungen erhalten. Und drittens enthält der Bericht – als Hauptteil – detaillierte Informationen zu den einzelnen Sozialleistungen des Kantons.

Im Schwerpunktkapitel werden die seit 2009 harmonisierten Leistungen genauer analysiert. Die Daten dazu stammen aus dem Basler Informationssystem Sozialleistungen BISS, einer Datenaustauschplattform, die im Zusammenhang mit der Harmonisierung für die involvierten Verwaltungsstellen eingerichtet worden ist. Auf dieser Datenbasis lassen sich die Haushalte charakterisieren, die mehr als eine Sozialleistung erhalten. Im dritten Teil des Berichts gibt es zwei wichtige Neuerungen. Zum einen werden folgende Leistungen erstmals berücksichtigt: das Alimenteninkasso, die Behindertenhilfe, der Kindes- und Jugendschutz, die Tagesstrukturen und die Vormundschaftlichen Massnahmen. Zum anderen enthalten die Kapitel zu den einzelnen Sozialleistungen neben den bisherigen Informationen zu den beziehenden Personen und Fällen sowie den kantonalen Ausgaben neu auch Aussagen über die Struktur der Bezügerinnen und Bezüger und zwar je nach Datenlage zum Beispiel nach Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit sowie für einzelne harmonisierte Sozialleistungen anhand der BISS-Daten nach Haushaltszusammensetzung, Einkommen, Einkommenskomponenten, Vermögen und Leistungsbetrag.

Die Berichterstattung zeigt, dass 2011 mit 27% (CH-Durchschnitt 2010: 30%; 2011 noch nicht publiziert) etwas mehr als ein Viertel aller Einwohnerinnen und Einwohner von Basel-Stadt Krankenkassen-Prämienverbilligungen erhielt, etwa die Hälfte davon im Rahmen des Ergänzungsleistungs- oder Sozialhilfebezugs. Die Prämienverbilligung erreichte von allen Leistungen am meisten Personen, gefolgt von den Ergänzungsleistungen zu IV und AHV. Die zentrale Rolle dieser drei Leistungen bei der Armutsvermeidung ist u.a. im Basler Armutsbericht 2010 aufgezeigt worden. Dieser hält fest, dass etwa die Hälfte der Personen, deren verfügbares Einkommen unter der Armutsgrenze gemäss SKOS liegt, dank den Ergänzungsleistungen oder der Prämienverbilligung nicht auf Sozialhilfe angewiesen ist. Die andere Hälfte muss die Sozialhilfe als letztes Netz zur Sicherung des sozialen Existenzminimums in Anspruch nehmen. Die genannten vier Leistungen machten 2011 zusammen 80% der Gesamtausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen aus.

Online-Sozialleistungsrechner
Ab heute steht der breiten Öffentlichkeit ein Online-Sozialleistungsrechner zur Verfügung. Mit Hilfe dieses Instrumentes können Interessierte einen möglichen Anspruch auf verschiedene Sozialleistungen grob berechnen, indem sie ihre persönlichen Daten eingeben. Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt hat den Sozialleistungsrechner auf Anregung der Schulden- und Budgetberatungsstelle Plusminus hin erarbeitet. Konzipiert und programmiert wurde er vom Amt für Sozialbeiträge und der Sozialhilfe in Zusammenarbeit mit platform-c und abel systems. Der Rechner ist einfach zu bedienen und richtet sich in erster Linie an mögliche Leistungsbezügerinnen und -bezüger sowie an soziale Institutionen, welche in der Beratung armutsbetroffener oder -gefährdeter Personen tätig sind. Bei den Berechnungen des Online-Sozialleistungsrechners handelt es sich um Angaben ohne Gewähr. Ein tatsächlicher Anspruch muss in jedem Fall von den zuständigen Ämtern im Detail abgeklärt werden

Auf der Einstiegsseite des Online-Sozialleistungsrechners wird eine Übersicht über die bedarfsabhängigen Sozialleistungen des Kantons gegeben. Es findet sich dort eine knappe Beschreibung der Prämienverbilligung, der Familienmietzinsbeiträge, der Alimentenbevor-schussung, der Sozialhilfe, der Ergänzungsleistungen und Beihilfen zu AHV/IV, der Reduk-tion der Elternbeiträge für Tagesbetreuung und der Ausbildungsbeiträge sowie jeweils Links zu weiterführenden Informationen. Zusätzlich wird auf die bereits bestehenden Online-Rechner zu den Ergänzungsleistungen auf der Webseite der Pro Senectute sowie zur Tagesbetreuung auf der Webseite des Erziehungsdepartements hingewiesen.

Von der Einstiegseite können Interessierte zu einem Kurztest gelangen, der Aufschluss gibt, welche Sozialleistungen für sie überhaupt in Frage kommen. Die Nutzer und Nutzerinnen können aber auch direkt zu den Rechnern für die einzelnen Leistungen kommen, um einen möglichen Anspruch und dessen ungefähre Höhe zu ermitteln. Der Sozialleistungsrechner ist dazu zweigeteilt in einen Sozialhilferechner und einen Rechner für Prämienverbilligung, Familienmietzinsbeiträge und Alimentenbevorschussung. Mögliche Ansprüche auf die letzteren Leistungen können in einem Durchgang berechnet werden, da für sie seit der Harmonisierung der Sozialleistungen 2009 einheitliche Berechnungsgrundlagen gelten.

Die Sozialberichterstattung ist zu finden unter: www.statistik-bs.ch/publikationen/kennzahlen/sozialkennzahlen.
Der Online-Sozialleistungsrechner ist zu finden unter www.wsu.bs.ch/sozialleistungsrechner

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