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„Frischer Wind für ein grundlegendes EU-Schweiz Abkommen!“

In einem heute gegenüber dem Europäischen Parlament bekanntgegebnen Brief an Kommissionspräsident Barroso schlägt die Schweizer Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf jetzt einen konkreten möglichen Verhandlungsrahmen für ein EU-Schweiz-Rahmenabkommen vor. Dabei soll es darum gehen, das Regelpakt zum gemeinsamen EU-Binnenmarkt (sog. EU-Acquis) auch für die Schweiz einheitlich anwendbar zu machen.

Am Beispiel des jetzt vorgelegten konkreten Vertragsentwurfs für ein mögliches Energieabkommen könnten schon bald weitere Bereiche wie der Agrarfreihandel, der Gesundheitsbereich oder der Bereich der Lebensmittelsicherheit folgen.

„Ich freue mich sehr darüber, dass die Schweizer Eidgenossenschaft sich nun offenbar dazu entschlossen hat, einen großen Schritt auf die EU zuzugehen“, so der Europaabgeordnete Dr. Andreas Schwab in einer ersten Reaktion auf den Schweizer Vorschlag. „Nach dem bisherigen Flickenteppich aus einer Vielzahl sehr unübersichtlicher bilateraler Abkommen zwischen einzelnen Nachbarländern, könnte uns jetzt ein größerer Wurf im Interesse eines gemeinsamen starken Binnenmarkts gelingen“, so Schwab, der Mitglied der EU-Schweiz Delegation im Europäischen Parlaments ist und als Vertreter Südbadens mit den gemeinsamen Handelsfragen gut vertraut ist.

Allerdings müsse der Vorschlag nach einer ersten Durchsicht nun im Detail genau bewertet werden. Auf der Grundlage eines solchen neuen Abkommens wären die Schweizer Behörden demnach gehalten, die gemeinsamen Binnenmarktregeln einheitlich auszulegen. Daraus ergäbe sich dann auch die Verpflichtung, die Auslegung des EuGH betreffend des EU-Acquis zu berücksichtigen.

Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien sollten hiernach aber primär weiterhin im sogenannten „Gemischten Ausschuss“ besprochen und geregelt werden. Dabei könnte jede Vertragspartei, soweit der Streitfall nicht innerhalb einer bestimmten Frist beigelegt werden kann, geeignete und verhältnismäßige Ausgleichsmaßnahmen ergreifen. Solche Maßnahmen könnten wiederum je nach Umstand beinhalten, einen Teil oder das gesamte Abkommen auszusetzen.

„Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass die Schweiz jetzt die gemeinsamen Chancen nutzt und die Regeln des EU-Binnenmarkts für Schweizer und EU-Bürger gleichermaßen einheitlich zur Anwendung bringt. Dabei kommt es darauf an, dass die Rechtsprechung des EuGH zwingend anerkannt wird. An diesem Punkt ist wichtig, dass sich die Schweiz - je nach Lage im Einzelfall - kein Opt-Out-Recht vorbehält und die eingegangenen Verpflichtungen damit wieder außer Kraft setzten kann. Was wir hier im gemeinsamen Interesse brauchen, sind verlässliche Regeln für mehr Wachstum auf einem starken Binnenmarkt“, gab Schwab zu bedenken.

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