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Basler Verwaltungsarbeit 2011

Die Geschäftsprüfungskommission erteilt der Basler Verwaltung auch für das vergangene Jahr meist – aber nicht durchwegs – gute Noten

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates bescheinigt der Arbeit von Regierung und Verwaltung für das vergangene Jahr im Allgemeinen eine hohe Qualität. Etwas besorgt ist sie über die Führungsvakanzen in der Universitären psychiatrischen Klinik sowie über die Kontroverse zwischen Regierungsrat und Gerichten bzw. Staatsanwaltschaft. Im Fokus der GPK standen auch die Grundregeln für die Besetzung und Sicherstellung der Objektivität bei regierungsrätlichen Kommissionen.

Die GPK hat zur Beurteilung der Arbeit der Staatsverwaltung viele themenspezifische Hearings durchgeführt und den Verwaltungsbericht des Regierungsrats im Detail geprüft. Zustimmung erhalten die Bemühungen um Chancengleichheit beim Arbeitgeber Basel-Stadt und das Justiz- und Sicherheitsdepartement für die Gestaltung des Runden Tisches „Prostitution“. Positiv bewertet die GPK auch die Absicht des Kantons, die Paritätischen Kommissionen zur strikten Einhaltung der Bundesgesetzgebung im Bereich der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzufordern und damit Dumpinglöhnen, Schwarzarbeit und Scheinselbständigkeit entgegenzuwirken. Weiter liess sie sich von der Qualität des Bau- und Gastgewerbeinspektorats überzeugen, welches in der Öffentlichkeit immer mal wieder kritisch beurteilt wird. Und schliesslich konnte der langjährige Disput mit der Abteilung Kindes- und Jugendschutz im letzten Jahr gewinnbringend versachlicht werden.

Unabhängigkeit in Kommissionen ein Muss

Auch dieses Jahr setzte sich die GPK für eine übersichtlichere Gestaltung der regierungsrätlichen und departementalen Kommissionen ein. Im Fokus standen die Mechanismen zur Sicherstellung der Objektivität und Unabhängigkeit, speziell bei Kommissionen mit Aufsichtspflicht wie der Justizkommission, der Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte sowie die Psychiatrierekurskommission. Die Nachfragen der GPK stiessen bei den verantwortlichen Stellen teilweise auf Unverständnis, da ihnen die gesetzlichen Grundlagen ausreichend erscheinen und sie keinen Anlass für Kritik sehen. Der Vorschlag, Aufsichtskommissionen interkantonal zu besetzen, wird zudem vehement abgelehnt. Die GPK zweifelt nicht an den gesetzlichen Vorgaben. Sie erachtet es aber als wichtig, dass allfälligen Befangenheits-Vorwürfen gegenüber diesen Kommissionen – und mit solchen ist die GPK mehrfach konfrontiert – auch über die gesetzlichen Grundlagen hinaus entgegengewirkt wird.

Spannungen in der Universitären Psychiatrischen Klinik

Intensiver befasst hat sich die GPK mit den Konflikten zwischen Belegschaft und Leitung in der Universitären Psychiatrischen Klinik (UPK), welche verschiedentlich auch nach Aussen getragen wurden. Neben der überlangen Vakanz auf dem Chefarztposten hatte vor allem auch die Neuausrichtung der wissenschaftlichen Forschung für Unruhe gesorgt. Zudem musste eine grosse Distanz zwischen Basis und Klinikleitung festgestellt werden. Bereits im letzten Herbst bemängelte die GPK die Absenzen und Nebentätigkeiten der Klinikleitung, was inzwischen auch im Grossen Rat diskutiert worden ist. Unabhängig von der Rechtmässigkeit des vielfältigen Engagements des inzwischen abgetretenen Klinikleiters wäre es nach Ansicht der GPK der angespannten Situation dienlich gewesen, wenn die UPK in dieser Umbruchzeit enger geführt gewesen wäre. Entsprechend erwartet sie eine baldige Neubesetzung des Chefpostens und die Vorgabe, dass dieser insbesondere Leitungsaufgaben umfasst.

Offene Fragen zu Budget und Personalbedarf bei Gerichten und Staatsanwaltschaft

Die Fragen nach der Stellung der Gerichte im Staatsgefüge und dem Grad ihrer Selbständigkeit sind Gegenstand eines Gutachtens, welches in die Kompetenzstreitigkeit zwischen Regierungsrat und Gerichten einfliessen soll. Konkret muss dabei geklärt werden, was unter dem Begriff der Justizverwaltung zu subsumieren ist, da diese verfassungsmässig in der Verantwortung der Gerichte steht. Unabhängig davon ergeben sich für die GPK Zweifel an der Systematik des aktuellen Budgetierungsprozesses bei den Gerichten, welcher eine Budgetüberschreitung von Beginn weg vorsieht.

Auch bei der Staatsanwaltschaft wartet man auf die Ergebnisse einer externen Untersuchung, mit dem Fokus auf der Aufbau- und Ablauforganisation. Davon abhängig ist die zweite Etappe der Personalaufstockung infolge der Einführung der Schweizerischen Strafprozessordnung. Schon jetzt scheint die Staatsanwaltschaft durch die Personalsituation stark beeinträchtigt in ihrer Arbeit, musste sie doch mit einer Verzichtsplanung reagieren und die Verfolgung weniger gravierender Tatbestände zurück- oder gar ausstellen. Die GPK steht dieser Entwicklung skeptisch gegenüber und wünscht sich eine baldige Klärung der Situation.

Rechtsgrundlage für Staatsschutz-Aufsicht muss verbessert werden

Nachdem 2010 in Basel-Stadt die schweizweit erste kantonale Staatsschutzaufsicht installiert werden konnte, fanden im Berichtsjahr erste Kontrollen statt, mit zufriedenstellenden Ergebnissen. Noch ungenügend ist dagegen die Rechtsgrundlage, welche bezüglich der Aufsichtskompetenzen einigen Interpretationsspielraum offen lässt. Entsprechend wichtig ist die Ausarbeitung des neuen Nachrichtendienstgesetzes des Bundes, welches dieser Tage in die Vernehmlassung gehen sollte. Die GPK erwartet, dass die Bedürfnisse der kantonalen Aufsicht und Oberaufsicht über den Staatsschutz dabei berücksichtigt werden.

Mit ihrem letzten Jahresbericht in dieser Legislatur versucht die GPK auch einige künftige Diskussionen anzustossen, welche der Rechtmässigkeit, Transparenz und Effizienz staatlichen Handelns dienlich sind. So wünscht sie sich noch mehr Gesprächsbereitschaft und selbstkritische Analyse von Verwaltungsstellen, um die Verbindungen zum Milizparlament und speziell dessen Oberaufsichtskommissionen noch zu verbessern. Weiter verfolgt werden etwa die Aufsichtsmechanismen über die Basler Kantonalbank und der Schutz vor Befangenheit bei Verwaltungsmitarbeitenden.

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